Das Landeskirchenamt hat in Abstimmung mit dem Landesbischof und dem Präsidenten der Landessynode am Freitag, 7. April, entschieden, dass die für 1. Januar 2019 geplante Umsetzung weiterer Stellenkürzungen und Strukturmaßnahmen auf den 1. Januar 2020 verschoben werden. Damit reagierte das Landeskirchenamt auf die Beschlüsse und Debatten in der Frühjahrstagung der 27. Landessynode, die vom 31. März bis 3. April in Dresden stattfand.
Mit der Verlängerung der Frist will das Landeskirchenamt allen Beteiligten mehr Raum für die von der Landessynode angeregte Diskussion geben. Zugleich empfiehlt das Landeskirchenamt den Kirchgemeinden und Kirchenbezirken an der vielerorts bereits begonnenen Bildung von regionalen Strukturen festzuhalten. Das teilte das Landeskirchenamt heute mit.
Die Wiederbesetzung unbesetzter Pfarrstellen in Kirchgemeinden, in denen ein Zusammenschluss mit Nachbargemeinden zu einer größeren Struktur bisher nicht möglich war, wird durch das Landeskirchenamt im Einzelfall auf der Grundlage des Kirchgemeindestrukturgesetzes geprüft und entschieden.
Die Strukturreform in der Landeskirche waren in der Frühjahrstagung der Landessynode intensiv diskutiert worden. Beschlossen worden war u.a. ein einjähriger Entscheidungsfindungsprozess. In dessen Rahmen sollen neben dem Konzept der Kirchenleitung »Kirche mit Hoffnung in Sachsen« weitere Modelle geprüft und die in den Eingaben der Kirchgemeinden angesprochenen Fragestellungen beraten werden. Dabei soll auch eine Information und Beteiligung der Kirchenbezirke und Kirchgemeinden erfolgen. Unklar und umstritten war jedoch, ob die geplanten Strukturmaßnahmen damit ausgesetzt wurden. Dies hat nun das Landeskirchenamt seinerseits veranlasst und damit zur Klärung der Frage beigetragen.
Festtag 100 Jahre Glaube + Heimat
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