Die Thüringer Staatskanzlei will im Januar entscheiden, ob das bekannte Weihnachtslied »O du fröhliche« als Vorschlag des Landes für die Unesco-Liste des immateriellen Weltkulturerbes eingereicht werden soll. Der Hintergrund ist eine entsprechende Bewerbung des Falk-Vereins, berichtet die in Weimar erscheinende Mitteldeutsche Kirchenzeitung »Glaube+Heimat«. Der Verein ist nach dem Autor des Liedes, Johann Daniel Falk (1768-1826), benannt.
Der Sozialreformer hatte das Lied vor über 200 Jahren als Allfeiertagslied für Weihnachten, Ostern, und Pfingsten getextet. Er wollte damit den Zöglingen in seinem Weimarer Waisenhaus die kirchlichen Feiertage näherbringen. Die Melodie stammt aus Sizilien. Ein Schüler Falks, Johann Heinrich Christoph Holzschuher (1798-1847), fügte dem Lied später die Strophen zwei und drei mit dem weihnachtlichen Bezug hinzu. Im Oktober 2018 begeht der Falk-Verein den 250. Geburtstag des Liederdichters.
Die Bewerbung des Vereins sei von der Thüringer Jury fachlich begutachtet und akzeptiert worden, schreibt die Zeitung. Bis April könne das Land dem Sekretariat der Kultusministerkonferenz bis zu vier Vorschläge benennen.
Auf Basis der Vorschläge aller 16 Bundesländer erstellt das Sekretariat dann eine Liste, die einem Expertenkomitee der Deutschen Unesco-Kommission vorgelegt wird. Unabhängige Experten prüfen und bewerten die Dossiers. Das soll im Sommer geschehen. Die Kultusministerkonferenz und die Kulturstaatsministerin bestätigen abschließend die Experten-Empfehlungen. So entsteht ein bundesweites Verzeichnis, aus dem kulturelle Ausdrucksformen bei der Unesco eingereicht werden können. Diese entscheidet dann endgültig über die Aufnahme
Festtag 100 Jahre Glaube + Heimat
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