Der Dresdner Politologe Hans Vorländer hält eine Grundgesetzänderung zum Schutz des Bundesverfassungsgerichts vor Extremisten für nicht notwendig. Das höchste deutsche Gericht habe ohnehin eine starke Stellung, sagte der Leiter des Zentrums für Verfassungs- und Demokratieforschung an der TU Dresden der Mediengruppe Bayern (Donnerstag): »Diese starke Stellung beruht im Wesentlichen auf der Akzeptanz seiner Entscheidungen durch die anderen politischen Institutionen.« Die Befürchtung, angesichts einer starken AfD sei die Unabhängigkeit des Gerichts in Gefahr oder es könne zu Entwicklungen wie in Ungarn und Polen kommen, hegt der Politikwissenschafts-Professor nicht: »Ich halte das für übertrieben, weil die Bundesrepublik ein in sich gefestigtes Verfassungssystem hat.« Auch die deutsche Demokratie sei »hinreichend stabil«. Das Bundesverfassungsgericht habe daher »eine sehr starke Stellung und wird auch nicht von politischen Kräften fundamental infrage gestellt«.
Zwar würde mit einer Grundgesetzänderung nicht über das Ziel hinausgeschossen, sagte Vorländer. Aber es sollte verhindert werden, dass das Bundesverfassungsgericht noch stärker den politischen Prozess durch Entscheidungen dominiert. Es dürfe nicht der Eindruck entstehen, als würde das Bundesverfassungsgericht »zu einem Ober-Gesetzgeber oder eine Super-Revisionsinstanz werden«.
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