Die Landeshauptstadt Dresden kann im Rahmen eines gerichtlichen Eilverfahrens nicht zur Entfernung der aus drei hochkant aufgestellten Bussen bestehenden Kunstinstallation "Monument" auf dem Dresdner Neumarkt verpflichtet werden. Dies teilte das Verwaltungsgericht Dresden heute mit. Es machte auf seinen Beschluss vom heutigen Tag aufmerksam:
Das als Teil eines Kulturfestivals errichtete temporäre Kunstwerk soll an drei Linienbusse erinnern, die in Aleppo zum Schutz vor Scharfschützen aufgestellt worden waren. Die Landeshauptstadt hatte dafür am 2. Februar 2017 eine Sondernutzungserlaubnis für die Nutzung einer Teilfläche des Dresdner Neumarktes vor der Frauenkirche beantragt.
Am 8. Februar hatte sich ein Dresdner Bürger mit einem Antrag zur Beseitigung der Installation an das Gericht gewandt und im Wesentlichen die Auffassung vertreten, dass es - insbesondere auch im Gedenken an die Opfer des 13. Februar 1945 - unangemessen und respektlos sei, diese "Kunstart" vor der Dresdner Frauenkirche aufzustellen. In der allgemeinen Stimmungslage sei sie eine Provokation. Das Gedenken an die Opfer des 2. Weltkriegs werde mit der aktuellen Situation in Aleppo vermischt. Die "Kunst" werde Tag und Nacht von Polizisten bewacht, wofür Steuergelder aufgewendet werden müssten, so Robert Bendner vom Verwaltungsgericht Dresden.
"Die Richter machten in ihrer Entscheidung deutlich, dass der Antrag bereits unzulässig ist, weil es dem Antragsteller an der sogenannten Antragsbefugnis fehlt. Er könne nicht geltend machen, durch die von der Stadt erteilte Sondernutzungs-Erlaubnis zur Aufstellung des Kunstwerks in eigenen Rechten verletzt worden zu sein", sagt Bendner.
Es sei keine Rechtsvorschrift ersichtlich, welche das Interesse eines – auch zufälligen – Betrachters eines Kunstwerks schütze, "dass dieses bei ihm keinerlei anstößige Wertung erregt". Eine Bewertung des Kunstwerks unterliege der grundgesetzlich geschützten Kunstfreiheit.
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