In Sachsen gilt ab dem 1. September ein Bußgeld von 60 Euro für Maskenverweigerer in Läden und öffentlichen Verkehrsmitteln. Das geht aus der neuen Corona-Schutzverordnung hervor, die das sächsische Kabinett am Dienstag in Dresden beschlossen hat und die bis zum 2. November gelten soll. Für die Durchsetzung seien die Ordnungsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte zuständig, sagte Landesinnenminister Roland Wöller (CDU). Verstöße würden als Ordnungswidrigkeit behandelt.
Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD) ergänzte, die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung halte sich an die Beschränkungen zur Eindämmung der Pandemie. Bei der Einführung des Bußgelds gehe es daher nicht um flächendeckende Kontrollen, sondern "um ganz Renitente, die absichtlich und mit Vorsatz versuchen, die Maskenpflicht zu umgehen", betonte sie.
Zudem sollen in Sachsen laut der Verordnung ab kommender Woche wieder Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmern erlaubt sein. Voraussetzung sei ein genehmigtes Hygienekonzept, sagte Köpping. Grundsätzlich seien demnach auch Bundesligaspiele mit Zuschauern möglich, betonte Köpping. Hier sei jedoch "schon eine bundesweite Abstimmung wichtig". Familienfeiern blieben weiter auf 100, Betriebsfeiern auf 50 Teilnehmer begrenzt.
Auch Weihnachtsmärkte, Jahrmärkte und Volksfeste will Sachsen laut Verordnung in diesem Jahr erlauben. Das bisher nur für Lehrerinnen und Lehrer geltende Angebot kostenloser Corona-Tests für Reiserückkehrer gelte fortan auch für Erzieherinnen, Schulsozialarbeiter und Pflegepersonal, sagte Köpping weiter.
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