Umgang mit sexuellem Missbrauch in der Landeskirche
Zur Aufarbeitung und Prävention sexuellen Missbrauchs im Raum der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche SachsensAuf der Frühjahrstagung der sächsischen Landessynode im April hatte Landeskirchenamtspräsident Hans-Peter Vollbach berichtet, dass der langjährige Jugendwart der sächsischen Landeskirche, Kurt Ströer (1921–2013), in seiner Amtszeit 30 Menschen sexuell missbraucht haben soll. Die Taten sollen sich in den 1960er und 1970er Jahren ereignet haben. Die Betroffenen sind heute zwischen 55 und 79 Jahre alt. Der Fall war 2021 öffentlich bekannt geworden. Damals war von vier Betroffenen die Rede.
Gemeinsam mit Landesbischof Tobias Bilz und Synodalpräsidentin Bettina Westfeld hatte sich Vollbach am 9. April mit 17 der Missbrauchsopfer getroffen. Bei dem Gespräch hätten die Männer der Kirchenleitung von den Übergriffen des 2013 verstorbenen Jugendwarts berichtet.
Die Vorfälle dürften nicht relativiert werden, sagte Bilz vor der Synode. »Tun sie bitte lieber zu viel als zu wenig«, zitierte der Bischof einen der Betroffenen. »Es wird uns eine Weile beschäftigen und es gilt, dies auszuhalten«, sagte Bilz.
Ströer hat von 1956 bis 1986 als Jugendwart im damaligen Karl-Marx-Stadt für die Landeskirche gearbeitet und gehörte zur Diakonengemeinschaft Moritzburg. Bereits 2012 hatte sich ein Betroffener an die Gemeinschaft Moritzburger Diakoninnen und Diakone gewandt, die das Landeskirchenamt über den Fall informierte.
Im Sommer letzten Jahres beschloss die Landessynode ein Gesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt, das auf einer Richtlinie der EKD von 2018 beruht. Darin heißt es, dass Menschen im Wirkungskreis der evangelischen Kirche, insbesondere Kinder, Jugendliche und hilfe- und unterstützungsbedürftige Menschen vor sexualisierter Gewalt zu schützen seien. Insbesondere sei der Schutz der sexuellen Selbstbestimmung zu gewährleisten. Auf Aufklärung und Hilfe zur Unterstützung Betroffener sei hinzuwirken. Eine Haltung der Achtsamkeit, der Aufmerksamkeit, des Respekts und der Wertschätzung sowie der grenzachtenden Kommunikation durch Wahrung persönlicher Grenzen gegenüber jedem Mitmenschen wird als verpflichtend für die kirchlichen Mitwirkenden festgeschrieben.
Auf der Internetseite der Landeskirche heißt es zu diesem Thema: »In der Kirche begegnen sich Menschen – im Gemeindeleben, in evangelischen Kindergärten und Schulen oder in kirchlichen Einrichtungen. Dabei entstehen persönliche Nähe und Machtkonstellationen, etwa im Verhältnis von Vorgesetzten und Mitarbeitenden oder von Betreuerinnen und Betreuern und den ihnen anvertrauten Kindern und Jugendlichen sowie Hilfsbedürftigen. Die Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens verpflichtet sich durch die Erstellung von Schutzkonzepten und durch koordinierte Präventionsmaßnahmen zu einem aktiven und transparenten Umgang zur Verhinderung sexualisierter Gewalt.« Die Landeskirche hat eine Ansprech- und Meldestelle unter Leitung von Kathrin Wallrabe, die Personen bei aktuellem begründeten Verdacht von sexualisierter Gewalt durch kirchliche Mitarbeitende berät. Dazu heißt es: »Die Ansprechstelle übernimmt die Klärung von Anliegen Betroffener von sexualisierter Gewalt. Sie nimmt Anträge Betroffener zur Anerkennung erlittenen Leides entgegen. Die Unabhängige Kommission zur Anerkennung erlittenen Leids entscheidet über die Höhe der materiellen Unterstützung der Opfer. Die Meldestelle erfasst (Verdachts-)Fälle sexualisierter Gewalt durch kirchliche Mitarbeitende und dokumentiert die Bearbeitung des Falles.« Über die Gewährung von materiellen Leistungen für anerkannte Fälle entscheidet die Unabhängige Kommission.
Impressionen vom Elbe-Tauffest
Impressionen vom Elbe-Kirchentag in Pirna
Festtag 100 Jahre Glaube + Heimat
Zum Vergrößern hier klicken.
Weitere Impressionen finden Sie hier.