Die juristische Auseinandersetzung um die Kündigung des Organisten der Dresdener Frauenkirche, Samuel Kummer, dauert an. „Es bestehen Bedenken im Hinblick auf die Wirksamkeit der Kündigung“, teilte das Arbeitsgericht Dresden am Mittwoch mit. Die zuständige Kammer kündigte zudem einen mündlichen Verhandlungstermin zu dem Fall für den 24. April an. Die Stiftung Frauenkirche Dresden hatte Kummer rückwirkend zum September entlassen. Sie wirft dem 54-jährigen Organisten Unzuverlässigkeit vor. Er soll häufig unpünktlich oder gar nicht zu Terminen erschienen sein. Der Musiker hatte gegen die Kündigung Klage eingereicht. Er ist seit der Kirchweihe 2005 Organist der Dresdner Frauenkirche.
Wie das Gericht weiter mitteilte, haben beide Parteien bis zum 20. Februar Gelegenheit zu einer abschließenden Stellungnahme. Die Stiftung Frauenkirche Dresden will sich nicht zum laufenden gerichtlichen Verfahren äußern. Wie bereits Anfang Dezember bekannt wurde, sollen der Trennung von dem Organisten zahlreiche Gespräche vorausgegangen sein. Mehr als ein Dutzend Mal soll Kummer abgemahnt worden sein.
Der Musiker weist die Vorwürfe zurück. Er habe sich nichts Schwerwiegendes vorzuwerfen, hatte er vor einigen Wochen im Gespräch mit dem Evangelischen Pressedienst (epd) gesagt. Die Abmahnungen der Stiftung seien „zu einem nicht unerheblichen Teil“ unbegründet gewesen. Wegen des laufenden Verfahrens werde er in der Frauenkirche aber vorerst nicht spielen.
Die mündliche Verhandlung vor dem Arbeitsgericht Dresden im Fall Samuel Kummer findet am Montag, 24. April 2023, 12 Uhr, statt.
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