Nach dem Scheitern der beiden Vorschläge für ein Sterbehilfe-Gesetz im Bundestag hat die Landesbischöfin der evangelischen Nordkirche, Kristina Kühnbaum-Schmidt, auf den Wert des Lebens hingewiesen. Auf Anfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd) betonte sie dabei die Bedeutung der Suizidprävention. „Jedes Leben ist kostbar und mit je eigener Würde Gabe und Geschenk aus Gottes Hand“, sagte Kühnbaum-Schmidt. Zur Realität des Lebens gehöre aber auch „die bedrückende Erfahrung, dass Menschen an diesem Leben verzweifeln“. Diesen Menschen zur Seite zu stehen, sie zu begleiten, mit ihnen Hoffnungsperspektiven und Lebensmöglichkeiten neu zu finden und so vor allem der Suizidprävention zu dienen, sei dabei „unsere allererste Aufgabe. Ihr widmen wir uns als Kirche in Seelsorge und Beratung, in Telefonseelsorge und Suizidprävention, in Kliniken, Palliativstationen und Hospizen“, sagte die Landesbischöfin. Sie danke allen, die sich in diesen Bereichen ehren- und hauptamtlich engagieren, um Menschen in Krisen, Krankheit und Leid beizustehen. „Diese wertvolle Arbeit verdient allerhöchsten Respekt und braucht dringend eine entsprechende und verlässliche finanzielle Absicherung und Unterstützung.“ Das müsse weiter gewährleistet und ausgebaut werden. Kühnbaum-Schmidt sagte weiter: „Als Evangelische Kirche treten wir entschieden einer gesellschaftlichen Entwicklung entgegen, in der der Suizid zu einer regulären Form des Sterbens wird. Kein Mensch darf sich dem sozialen Druck ausgesetzt sehen, seinem Leben ein Ende bereiten zu müssen.“
Im Bundestag waren am Donnerstag Vorschläge für ein neues Sterbehilfe-Gesetz gescheitert. Mehrheitlich stimmte das Parlament gegen zwei aus den Reihen des Parlaments vorgelegte Entwürfe, die Hilfe bei der Selbsttötung rechtssicher ermöglichen, gleichzeitig aber unterschiedlich strenge Bedingungen und Verfahren für die Abgabe tödlich wirkender Mittel festschreiben wollten. Damit bleibt es dabei, dass Suizidassistenz in Deutschland grundsätzlich erlaubt ist, teilweise aber rechtliche Unsicherheiten birgt.
Beide Gruppen wollten beispielsweise im Betäubungsmittelgesetz ausdrücklich festschreiben, dass die Abgabe todbringender Medikamente auch zum Zweck der Selbsttötung zulässig ist. Die Hürden für die Verschreibung der Mittel legten sie aber unterschiedlich hoch an. Eine Gruppe um den Abgeordneten Lars Castellucci (SPD) plädierte für eine Regelung im Strafrecht, die ärztliche Begutachtungen zur Voraussetzung für diese Form der Sterbehilfe machte. 304 Abgeordnete stimmten für den Entwurf, 363 dagegen. Der Vorschlag der Gruppe um Katrin Helling-Plahr (FDP), die eine Beratungsregelung außerhalb des Strafrechts vorsah, erhielt 287 Ja-Stimmen. 375 Abgeordnete stimmten mit Nein.
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