In der Sterbehilfe-Debatte geht es um existenzielle Fragen. Verständlich, wenn Bundestagsabgeordnete da heftiger als sonst ihre Positionen verteidigen. Für das Schreiben der vier Anträge haben sie sich Zeit genommen – ganz richtig. Denn hier sind äußerste Gründlichkeit, vor allem Weitsicht gefragt. Doch bis November soll das Gesetz im Bundestag stehen.
Eines wird es gewiss nicht können: Allen in jeder Situation die Entscheidung abnehmen. Betroffene, Angehörige und Ärzte haben über schwierige Einzelfälle zu befinden. Was der Staat indes kann und muss: ethische Grenzen ziehen. Keine Beihilfe zur Selbsttötung als anerkannte, gar bezahlte Dienstleistung.
Keine Frage, manche Menschen sterben an schwersten Krankheiten so elend, dass ein rascher Tod Erlösung sein kann. Bei manchen Erkrankungen — Amyotrophe Lateralsklerose (ALS) etwa – ist das furchtbare Ende absehbar. Auch bei einigen schweren Formen von Krebs. Verständlich, wenn Befürworter der unterstützten Selbsttötung hierfür nach einer juristischen Regelung suchen. Aber von »Selbstbestimmung« des Einzelnen über seinen Tod wie von einem Menschenrecht zu sprechen, geht zu weit. Selbsttötung bleibt ein furchtbarer Ausweg aus furchtbarem Leiden.
Die Politiker sollten sich vor allem die Frage stellen: Welche Signalwirkung geht von einem solchen Gesetz aus? Macht es die assistierte Selbsttötung zur akzeptierten Lösung, wäre das verheerend. Vor allem, wenn dadurch andere, bessere Wege zweitrangig würden. Deshalb muss, wer um ein Sterbehilfe-Gesetz ringt, auch über eines für dringend zu verbessernde Palliativmedizin und Sterbebegleitung reden. Eines wenigstens sollte das Lebensende nicht sein: einsam.
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