
Die Aufarbeitung der Missbrauchsfälle von Pobershau ist ein Paradebeispiel, dass aus Dunkelheit Licht werden und die Landeskirche aus Fehlern lernen kann. Wie groß die Fehler und Missstände waren, zeigt der Abschlussbericht der Unabhängigen Aufarbeitungskommission Pobershau auf über 120 Seiten sehr anschaulich.
Doch er bleibt dabei nicht stehen, sondern gibt der Landeskirche 22 wichtige Empfehlungen mit auf den langen Weg von Prävention, Intervention und Aufarbeitung. An vielen Stellen hat die Landeskirche schon reagiert, stellt die Kommission anerkennend fest. Doch das reicht längst nicht. Eine dieser Empfehlungen: »Proaktive Aufarbeitung von institutioneller sexualisierter Gewalt«. Bisher wurden Fälle nur gesammelt. Aufarbeitung geschah nur durch öffentlichen Druck – in Pobershau wie auch in den Dutzenden Missbrauchsfällen im Zusammenhang mit Ströer.
Wenn die Landeskirche auch die anderen Betroffenen wirklich ernst nimmt, dann muss sie ihr reaktives Handeln in proaktives ändern. Denn nur durch die wertvolle Arbeit der Aufarbeitungskommission konnte das tatsächliche Ausmaß der Taten in Pobershau annäherungsweise erfasst werden. Statt drei muss von sechs oder sieben Betroffenen ausgegangen werden – eventuell war der kirchliche Wirkungsbereich des Beschuldigten auch noch größer. Marienberg bedarf laut Bericht »einer Nachbearbeitung«. Und das im doppelten Sinn, weil es dort noch einen anderen Missbrauchskomplex gibt – wohl mit einer Vorgeschichte in einer weiteren Kirchgemeinde.
Das Licht von Pobershau muss sich deshalb ausbreiten! Es ist eine Chance für weitere traumatisierte Betroffene, für die Prävention und für Vertrauen in die Kirche.
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