Eine befreundete Zeitung spricht von einem "Gschmäckle"!
Vor allem sollte man ehrliche Information und Begründung erwarten dürfen!
Die Bischöfin der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (EKM), Ilse Junkermann, hat sich in einem Schreiben an die Gemeinden über die Nichtverlängerung ihrer 2019 zu Ende gehenden Amtszeit geäußert. Darin erläutert die 60-Jährige ihre Sicht auf die vom Landeskirchenrat verweigerte Dienstzeitverlängerung bis zu ihrem Ruhestand 2023. Auch wenn die Entscheidung sie geschmerzt habe, respektiere sie den Beschluss des Landeskirchenrates. Zugleich gehe sie aber davon aus, dass die Zusammenarbeit davon in den verbleibenden zwei Jahren nicht beeinträchtigt werde, schreibt die Theologin in dem veröffentlichten Brief.
Der Stellvertreter Junkermanns, Diethard Kamm, hatte vergangene Woche die in Erfurt tagende EKM-Synode darüber informiert, die Dienstzeit der Bischöfin nicht verlängern zu wollen. Eine Aussprache zu der Personalie fand nicht statt. Lediglich Vize-Präses Steffen Herbst zeigte sich unmittelbar nach der Mitteilung »erschrocken und traurig«.
Junkermann bezieht sich in ihrem Schreiben zunächst auf die Verfassung der EKM. Die sieht die Möglichkeit vor, die Amtszeit des Bischofs zu verlängern. Voraussetzung ist, dass das Ruhestandsalter nach Ende der regulären zehnjährigen Amtszeit nicht weiter als fünf Jahre entfernt ist. Beschließen kann diese Amtszeitverlängerung die Landessynode. Den Antrag hierfür muss der Landeskirchenrat stellen.
Darüber habe der Landeskirchenrat im Oktober beraten, schreibt Junkermann. Er sei »nach ausführlicher und sehr gründlicher Beratung zu dem Ergebnis gekommen, dass er einen solchen Antrag nicht stellt«. Ihren bisherige Arbeit stelle dieser Beschluss nicht infrage, sondern er verbinde ihn »ausdrücklich mit dem Dank für meinen Dienst, gerade in der Phase des Zusammenwachsens sehr unterschiedlicher geistlicher und struktureller Traditionen unserer noch jungen Kirche«, so die Bischöfin.
Sie wäre gern zu einer Verlängerung ihrer Amtszeit bereitgewesen, schreibt Junkermann weiter. »Insofern, das will ich nicht verschweigen, schmerzt mich diese Entscheidung. Zugleich respektiere ich sie«, heißt es in dem Brief. »Wir werden in den kommenden zwei Jahren gut zusammenarbeiten«, verspricht die Theologin. Abschließend wendet sich Junkermann direkt an die Christen ihrer Kirche: »Tragen Sie mit dazu bei, dass wir im geschwisterlichen Dienst verbunden bleiben.«
Die Evangelische Kirche in Mitteldeutschland (EKM) entstand durch die Vereinigung der Evangelischen Kirche der Kirchenprovinz Sachsen und der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Thüringen, die zum 1. Januar 2009 wirksam wurde. Zuvor hatten die beiden Landeskirchen seit dem 1. Juli 2004 die Föderation Evangelischer Kirchen in Mitteldeutschland gebildet. Der Kirche gehörten mit Stand 31. Dezember 2016 etwa 733 000 evangelische Christen an.
Die Synode wählte Ilse Junkermann am 21. März 2009 zur ersten Landesbischöfin. Am 29. August 2009 wurde sie im Dom zu Magdeburg in ihr Amt eingeführt. Nach dem Studium der Evangelischen Theologie in Tübingen und Göttingen hatte sie zunächst Pfarrstellen in Horb am Neckar und in Stuttgart übernommen. Seit 1997 leitete Junkermann im Oberkirchenrat in Stuttgart das Dezernat Ausbildung und Personal. Die Bischöfin ist in zweiter Ehe verheiratet und hat einen erwachsenen Sohn.
Nach außen vertritt der Landeskirchenrat die EKM. Das 22-köpfige Gremium trifft konzeptionelle Entscheidungen, erlässt Verordnungen und sorgt für die Umsetzung der Synodenbeschlüsse. Von Amts wegen gehören ihm unter anderem die Landesbischöfin als Vorsitzende, die Regionalbischöfe sowie die Spitze des Landeskirchenamtes sowie der Präses der Landessynode und der Leiter des Diakonischen Werkes an. Acht weitere Mitglieder werden aus der Landessynode in den Landeskirchenrat entsandt.
Der Brief im Wortlaut auch zum Hören: https://www.ekmd.de/aktuell/nachrichten/37972.html
Die Art und Weise verrät natürlich Spannungen. Andererseits braucht man natürlich keine Amtszeitbegrenzungen von kirchlichen Amtsträgern in Kirchengesetze und Verfassungen zu schreiben, wenn man sie nicht auch in der Praxis mal umsetzen würde. Dass das "schmerzt" ist verständlich. Aber man sollte sich eben zu Beginn seiner Amtszeit bewusst sein, dass das geschehen kann. Bischofsämter sind kein Trostpreis, die man auf Lebenszeit verleiht, damit es nicht "schmerzt". Vielleicht sollte ja manchere Amtsträger die Größe besitzen, von selbst zu sagen, dass er/sie keine Verlängerung will - dann müssen das nicht andere entscheiden. Aber an den Stühlen kleben - das ist irgendwie immer wieder beliebt. Wie schade.
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