Die Kirchenleitung der sächsischen Landeskirche hat auf ihrer Sitzung am 17. Oktober in Dresden beschlossen, dass Segnungen von Paaren in Eingetragener Lebenspartnerschaft im Einzelfall auch im Gottesdienst möglich sind, sofern Pfarrer sich hierzu bereit erklären. Das teilte das Landeskirchenamt am Dienstag mit.
Die Verantwortung dafür liege bei den Pfarrerinnen und Pfarrern. Sie hätten im Vorfeld die Beratung im Kirchenvorstand zu suchen. Werde eine Segenshandlung von Pfarrern verantwortet, ist sie ab Anfang nächsten Jahres nach der liturgischen Handreichung zur »Segnung von Paaren in eingetragener Lebenspartnerschaft« zu vollziehen. Diese Segenshandlung verstehe sich nicht als Trauung, so die Kirchenleitung, sondern als Segnung von Paaren in Eingetragener Lebenspartnerschaft, die damit ihren Willen zum Ausdruck bringen, eine Partnerschaft in Verlässlichkeit, in verbindlicher Treue und Verantwortung füreinander zu begründen.
Die Handreichung wurde durch eine sechsköpfige Arbeitsgruppe der Kirchenleitung seit Oktober letzten Jahres erarbeitet. In der Einleitung ihres Berichtes wird festgestellt, dass gegenwärtig ein gesamtkirchlicher Konsens hinsichtlich der Segnung Eingetragener Partnerschaften als öffentliche Kasualhandlung nicht möglich sei. Den unterschiedlichen Auffassungen werde aber gemäß dem Ergebnis des Gesprächsprozesses zum Schriftverständnis durch die Freigabe des Gewissens Raum gegeben und Schutz gewährt.
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