Gegen Segnung Homosexueller
Die Landeskirchliche Gemeinschaft hat Verständnis für KirchenaustritteDer Vorstand des Sächsischen Gemeinschaftsverbandes hat sich in einem offenen Brief gegen den Kirchenleitungsbeschluss der Landeskirche vom 17. Oktober 2016 ausgesprochen, der die gottesdienstliche Segnung von Paaren in eingetragener Lebenspartnerschaft nun auch in der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens ermöglicht. Das teilte Prof. Johannes Berthold, Vorsitzender des Sächsischen Gemeinschaftsverbandes, mit. Ein gesamtkirchlicher Konsens sei zwar in dieser Frage gegenwärtig nicht möglich, den unterschiedlichen Auffassungen werde „aber gemäß dem Ergebnis des Gesprächsprozesses zum Schriftverständnis durch die Freigabe des Gewissens Raum gegeben und Schutz gewährt,“ hieß es dort.
Der Brief des Vorstandes wendet sich gegen eine Freigabe des Gewissens an dieser Stelle: „Nach biblischem Verständnis ist das Gewissen keine normsetzende Instanz, sondern an Gottes Wort gebunden. Was zu tun oder zu lassen ist, sagt nicht das Gewissen, sondern Gottes Gebot; und da gibt es keine biblischen Aussagen, die praktizierte Homosexualität in eine positive Beziehung zum Willen Gottes setzen – im Gegenteil… Wenn nun unter Berufung auf Freigabe und Schutz des Gewissens Pfarrer zukünftig ihre individuelle theologische Erkenntnis öffentlich legitimieren und damit homosexuelle Partnerschaften als dem Willen Gottes gemäß deklarieren können, wird das Gewissen vieler in unserer Landeskirche und in unseren Gemeinschaften verletzt.
Zudem falle dem jeweiligen Kirchenvorstand nur noch eine beratende Rolle zu, obwohl ihm seit der Reformationszeit eine korrigierende Rolle in den Fragen von Predigt und Lehre zugesprochen werde. Der Vorstand grenze sich „klar ab von jeder Form der Diskriminierung homosexuell empfindender Menschen, doch kann Paaren in eingetragener Partnerschaft kein Segen zugesprochen werden, der gar kein Segen ist, weil niemand segnen kann, was Gott nicht segnet.“
Im Hinblick auf Gemeindemitglieder der evangelisch-lutherischen Landeskirche, die aus Gewissensgründen ihre Kirchenmitgliedschaft aufgeben, macht der Vorstand darauf aufmerksam: „Wir ermutigen betroffene Verbände, den aus der Landeskirche Ausgetretenen geistliche Heimat zu bieten. Wir haben Verständnis dafür, dass sie diesen Personen gemeindliche Versorgung gewähren..." so Johannes Berthold.
Der Text des Briefes in vollem Wortlaut.
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