Der Dachverband der Diakonie prüft den Fall nochmals, vermutlich wird aber kein Ausschluss stattfinden. Schließlich gab es ja kein strafrechtliches Verfahren bzw. konnte Herrn Behle keine Straftat nachgewiesen werden. Und Gesellschaftsgeschäftsführer gemeinnütziger GmbHs dürfen ihr Gehalt selbst bestimmen. Im Übrigen wird auch immer wieder behauptet, dass es bislang keine Beschwerde zur Qualität der Einrichtungen (z.B. Seniorenzentrum, Pflege, Krankenhaus) gegeben habe. Wird doch immer alles schöngeredet. Da habe ich andere Erfahrungen als ehemals Beschäftigte. Und wie oft habe ich mitgeteilt, dass der Arbeitsschutz auch nicht so eingehalten wurde wie es zu erwarten wäre bzw. Pflicht ist. Aber wen interessiert es wirklich?
Zudem: Solange sich Unternehmer gemeinnütziger Einrichtungen selbst zu Geschäftsführern (nennt sich Gesellschaftsgeschäftsführer) bestimmen können, solange können sie auch selbst ihr Gehalt bestimmen und in die eigene Tasche wirtschaften. Moralisch verwerflich? Ansichtssache, je nach Standpunkt und Position. Strafbar, eben nicht. Hier ist eine Gesetzesänderung nötig, die bestimmt, dass sich "Chefs" gemeinnütziger Einrichtungen nicht zu Gesellschaftsgeschäftsführern machen dürfen und ein Aufsichtsrat zwingend einrichten. Schließlich sollen ja die Bedürftigen bzw. Kranken die Nutznießer sein.
Vermutlich ist Herr Behle kein Einzelfall , d.h. nicht das einzige gemeinnützige Mitglied des Dachverbandes der Diakonie, das sich für eine Organisationsform der Art wie die Diakonie Bethel GmbH entschieden und eingerichtet hat.
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