Die ganze Debatte um "Kinderrechte" ist derart bigott: einerseits hat ein ungeborenes Kind bis zu einem bestimmten Alter scheinbar keine schützenswerten Rechte, so daß es straffrei getötet werden kann, andererseits eröffnen derartige Gesetze Tür und Tor, weiter in die Familien eingreifen zu können.
Natürlich müssen Kinder geschützt werden: z.B. vor gewalttätigen oder vernachlässigenden Eltern oder vor religiösem Extremismus. Aber die Kehrseite der Medaille ist, daß dies z.B. auch Möglichkeiten eröffnet, unter dem Vorwand der Wahrung von gesetzlich berbrieften Kinderrechten mainstreamkritischen Menschen in das Sorgerecht einzugreifen. Kennen wir von früher.
Deshalb, danke an den sächsischen Landtag. Leider werden die Befürworter, die bevorzugt aus einem bestimmten politischen Spektrum kommen, nicht locker lassen.
Die Mehrheit im sächsischen Landtag hat die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz abgelehnt. Brandenburg hatte im Bundesrat eine Initiative gestartet, der die verfassungsrechtliche Verankerung von Kinderrechten vorsieht. Ziel ist, die Rechtsstellung und das besondere Schutzbedürfnis von Kindern klarer zum Ausdruck zu bringen. Die sächsische Linksfraktion hatte einen entsprechenden Antrag zur Stärkung der Kinderrechte eingebracht. CDU, SPD und AfD stimmten am Mittwochabend im sächsischen Landtag gegen den Vorschlag.
Die kinder- und jugendpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Janina Pfau, erklärte dazu am Donnerstag: »Wir wollen, dass die sächsische Landesregierung mitzieht.« Kinder benötigten zusätzliche Förder- und Schutzrechte von Verfassungsrang. Wenn nichts geschieht, werde die Kinderrechtskonvention »weiter laufend verletzt«.
Kinderrechte im Grundgesetz würden sicherlich keinem Kind in einer akuten Notlage helfen. Sie wären aber ein stabiles Fundament für eine bessere Kinder- und Jugendpolitik, erklärte Pfau.
Das Deutsche Kinderhilfswerk hatte an den sächsischen Landtag appelliert, sich der Bundesratsinitiative zur Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz anzuschließen. »Mehr als 25 Jahre nach Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention durch die Vereinten Nationen muss sich das Prinzip dieser Konvention auch im Grundgesetz wiederfinden«, hieß es. Thüringen, Berlin und Bremen hatten sich im Bundesrat der Initiative Brandenburgs angeschlossen.
"Kinder sind auch Menschen. Wer also Kinderrechte im Grundgesetz fordert, hat anderes im Sinn, als Rechtslage oder Schutz von Kindern zu verbessern; schließlich leben wir nicht in der Dritten Welt. Es geht vielmehr um das Reissen einer Kompetenzgrenze, die Eltern derzeit halten – und zwar gegen den Staat.“ (Birgit Kelle)
Recht hat sie. Es handelt sich mittelfristig um nicht weniger als eine massive Einschränkung des elterlichen Erziehungs- und Vertretungsrechtes, kurz, um eine Entmündigung der Eltern. Es ist zu erwarten, daß auch dies dann wieder selektiv (dann aber in voller Härte) exekutiert wird, so, wie wir es bei den "Frauenrechten" derzeit sehen.
Hatten wir alles schon mal in Deutschland!
Mehrmals! Deshalb beinhalten ja obenstehende Bemerkungen die Andeutung, wir befänden uns auf dem Wege zurück in die SED-Diktatur oder gar in den Hitlerfaschismus. Ich finde diese latente Unterstellung skandalös!
Johannes Lehnert
Auch wenn Tatsachen für Sie skandalös sind, müssen sie angesprochen werden!
Anbetracht der gravierenden Veränderungen in unserem Vaterland, die wir in den letzten Jahren ertragen mußten finde ich diese "Unterstellung" leider realistisch und nach den Geschehnissen des letzten Jahres (s. "Netzwerkdurchsetzungsgesetz" alias Orwellsches Wahrheitsministerium etc.) soll meine "Unterstellung" nicht latent, sondern akut sein!
Jeder, der nicht die Stimme gegen diese Offensichtlichkeiten erhebt, muß sich mittelfristig vorwerfen lassen, eine Mitschuld an der Entwicklung zu tragen, so wie dies weiland von ebenjenen Leuten, die derzeit Kritiker mit Nazikeulen und Verschwörungstheoriegeplapper etc. überziehen, den eigenen Vorfahren vorgeworfen wurde.
Sehr geehrter Herr Lehnert, nicht diese "latente Unterstellung" ist skandalös, in vielen Bereichen ist es leider die Wahrheit. Hier geht es nicht um die "Rechte" von Kindern - wer so etwas behauptet, lügt. Wer wirklich für die Rechte von Kindern eintreten will, kann sich ja um die Rechte der allerkleinsten - ungeborenen - kümmern, die haben es im reichen Deutschland wirklich nötig, sie werden auf Krankenkassenkosten bei lebendigem Leibe zerstückelt....
Thomas Roch
Liebe Britta, da stimme ich Ihnen zu. Es hat vor kurzem einen Bericht auf arte gegeben über den Einfluß von "Sozialämtern" in- ich glaube es war Dänemark. Je mehr s.g. Sozialarbeiter ihr Dasein unter Beweis stellen müssen, desto gruseliger wird es....
Liebe Britta,
der Artikel 20a des Grundgesetzes lautet seit dem 1. August 2002: "Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung."
Tiere gehören zur Natur und werden doch ausdrücklich erwähnt. Deshalb verwundert mich, dass Dir die Rede "Kinder sind auch Menschen" gefällt. Deine Gewährsperson, angewendet auf Tierrechte, müsste dann vielleicht sagen: " Tiere sind auch Natur. Wer also Tierrechte im Grundgesetz verankert, hat anderes im Sinn, als die Rechtslage oder Schutz von Tieren zu verbessern..."
Du nennst im Bezug auf Kinderrechte den absoluten Schutz ungeborenen Lebens, der in unserm Lande nicht gewährleistet sei. - Wir sind immer noch eine Demokratie. Wer die Kinderrechte auf das ungeborene Kind bezogen haben will, muss sich politisch dafür stark machen und Mehrheiten gewinnen. (Du weißt doch: 'Eine Idee wird zur materiellen Gewalt, wenn sie die Massen ergreift.') Das wäre ein lohnenswertes Ziel: Ein, das ungeborene Leben einschließende Kinderrecht ins Grundgesetz bringen, anstatt die Versuche, Kinderrechte im GG zu verankern, zu diskriminieren als Unterdrückungswerkzeuge gegen politisch unangepasste Eltern!
Mit freundlichem Gruß
Johannes
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