Jeglicher Religionsunterricht (kath.,evang.usw.) sollte in unseren Schulen
untersagt sein.
Neutrale Information im Fach Gesellschaftskunde.
Vorschlag:
Jede Religionsgemeinschaft ist außerhalb der staatlichen Bildungseinrichtungen
für ihre Angehörigen zuständig und sollte bei Einhaltung unserer Grundwerte
gefördert werden.
Ministerpräsident Kretschmer für jüdischen Unterricht
Im Januar gab es ein Treffen mit den sächischen Bischöfen, nun folgte ein Gespäch mit jüdischen VertreternMinisterpräsident Michael Kretschmer (CDU) hat sich in dieser Woche mit drei Gemeindevorsitzenden der jüdischen Gemeinden in Sachsen zu einem Gespräch in der Synagoge Dresden getroffen.
Mit dabei waren Nora Goldenbogen, Vorsitzende des Landesverbandes Sachsen der Jüdischen Gemeinden und der Jüdischen Gemeinde Dresden, Ruth Röcher, Vorsitzende der Chemnitzer Gemeinde und Küf Kaufmann von der Israelitischen Religionsgemeinde Leipzig.
Ihnen habe er Unterstützung bei der Einführung jüdischen Religionsunterrichts zugesagt, bestätigte die Pressestelle der Staatskanzlei. Die Schülerzahl von mindestens acht Teilnehmern dafür steht möglicherweise zur Disposition – dazu werde es weitere Gespräche geben.
Weitere Termine mit Vertretern von Muslimen und Buddhisten sind geplant. Im Januar hatte es bereits Gespräche mit den sächsischen Bischöfen Rentzing und Timmerevers gegeben (siehe Foto).
Oder, wenn man an die großen Religionsgemeinschaften denkt und ihren Unterricht doch in den Schulen verorten will, sollte der Unterricht wenigstens für katholisch, evangelisch, jüdisch und muslimisch erfolgen, in deutsch stattfinden und durch LehrerInnen gehalten werden, die von deutschen Kirchen/Gemeinschaften beauftragt und von den Kultusministerien bestätigt sind. Und die Entscheidung soll zwischen neutralem Ethikunterricht oder kirchenverantwortetem Religionsunterricht möglich sein. Auch so wäre der Religionsfreiheit Genüge getan und verhindert, dass der Unterricht von Fundamentalisten oder Extremisten un terwandert wird. - So mein Alternativvorschlag.
Johannes Lehnert
Frage, was hat Moslemunterricht in deutschen Schulen zu suchen?
In Deutschland leben fast 5 Mio. Muslime. Warum sollten sie keinen Anspruch auf Religionsunterricht in den Schulen haben? Die Mitglieder der jüdischen Religionsgemeinden schätzt man auf ca. 1 Mio. Und über deren Recht auf Religionsunterricht wird doch berechtigterweise nachgedacht, warum nicht bei Muslimen?
Oberverwaltungsgericht NRW
Kein Anspruch auf Einführung islamischen Religionsunterrichts in NRW
Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) in Münster hat am 9. November 2017 nach knapp zwanzigjährigem Rechtsstreit entschieden, dass der Zentralrat der Muslime in Deutschland e. V. (ZMD) und der Islamrat für die Bundesrepublik Deutschland e. V. (IR) keinen Anspruch gegen das Land Nordrhein-Westfalen (NRW) auf allgemeine Einführung islamischen Religionsunterrichts an öffentlichen Schulen haben.
Der bekenntnisgebundene religionskundliche Islamunterricht ist nach Einschätzung von Experten rechtswidrig, weil in diesen staatlichen "Unterweisungen" im Islam zwangsläufig religiöse Inhalte vermittelt werden und dies gegen den Grundsatz der staatlichen Neutralitätverstößt (Thomas Heinrich, 2017, Religion und Weltanschauung im Recht, S. 110).
Wenn die Vermittlung religiöser Inhalte gegen den Grundsatz der staatlichen Neutralität verstößt, ist ja auch bekenntnisgebundener Unterricht in evangelischer Religion rechtswidrig, oder? Woraus resultiert denn die unterschiedliche Bewertung christlichen und muslimischen Religionsunterrichts nach Thomas Heinrich? Oder hat Martin Müller recht: "Jeglicher Religionsunterricht (kath.,evang.usw.) sollte in unseren Schulen untersagt sein." ?
J.L.
"Woraus resultiert denn die unterschiedliche Bewertung christlichen und muslimischen Religionsunterrichts"
1.Aus unserem christlichen Kultur- und Demokratieverständnis! (auch der Tradition)..
2. Aus den Inhalten des "Unterrichts" (Liebe= Unterdrücung/-werfung)
"..weil...zwangsläufig religiöse Inhalte vermittelt werden und dies gegen den Grundsatz der staatlichen Neutralität verstößt". - Werden im Unterricht Evangelische Religion keine religiösen Inhalte vermittelt? Wenn doch: Wieso verstößt das nicht gegen den Grundsatz der staatlichen Neutralität? - Oder geht es gar nicht um Neutralität, sondern um grundsätzliche Ablehnung des Islam als solchen?
Eindeutiger kann man seine Gleichgültigkeit gegenüber der frohen Botschaft gar nicht kundtun, lieber Johannes....
O, welch abstruse Logik: Weil ich dazu stehe, dass im evang. Religionsunterricht religiöse Inhalte vermittelt werden, aber nicht in das Horn stoße, dass das anderen Religionen verboten werden muss, ist das der eindeutige Beleg für "Gleichgültigkeit gegenüber der Frohen Botschaft"? Nein, das Verlangen, es anderen nicht zu erlauben, ist der eindeutige Beleg für Ablehnung von im GG garantierter Religionsfreiheit!
J.L.
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