Dann sollte die ev. Kirche eben endlich mal anfangen, ihre Gelder nicht fuer kirchenfremde Zwecke zu verpulvern, wie Flieger ueber dem Mittelmeer, sondern sich um die Seelsorge der wirklich Verlassenen kuemmern und dies nicht versuchen, auf andere abzuwaelzen. Schliesslich haben auch die meisten der alten Leutchen Kirchensteuer etc. gezahlt und ihnen ist fast alles zu verdanken, was wir heutzutage als selbstverstaendlich ansehen. Gut, dass es mal einen Artikel dazu gibt, denn man hat zuweilen den Eindruck, am Anfang und am Ende des Lebens ist man der Kirche voellig egal.
Seelennotstand im Alter
Allein: Immer mehr Sachsen leben im hohen Alter in Pflegeheimen – doch Pfarrer und Ehrenamtliche kommen kaum hinterher. Gibt es neue Wege der Seelsorge für Senioren?Über den Notstand in der Pflege wird seit Wochen heftig diskutiert. Doch über den Notstand in der Sorge für die Seelen alter Menschen in den Heimen spricht kaum jemand. Dabei lassen schon Zahlen das Ausmaß dieser Not erahnen: Allein zwischen 2001 und 2015 stieg die Zahl der Pflegebedürftigen in sächsischen Heimen von 33 000 auf 54 000 – obwohl die Bevölkerung schrumpft.
Gerade aus Regionen wie dem Erzgebirge und der Lausitz wandern die Jüngeren ab und zurück bleiben die Alten. Die Zahl der Pflegeheime in Sachsen kletterte auf über 885 und wird weiter wachsen. Die Landeskirche indes beschäftigt bisher nur fünf Pfarrer als Seelsorger für alte Menschen in diakonischen Einrichtungen der Großstädte Dresden, Leipzig und Chemnitz. Auf dem Land und in den nicht-kirchlichen Heimen sind der jeweilige Ortspfarrer sowie ehrenamtliche Besuchsdienste gefragt – wenn es sie gibt und wenn sie es schaffen.
Die Landeskirche habe schon vor Jahren geprüft, ob Pfarrer ähnlich wie in der Krankenhausseelsorge auch für Pflegeheime von deren Betreibern und der Kirche gemeinsam finanziert werden könnten, sagt Frank del Chin, Referent für Seelsorge im Landeskirchenamt. »Doch wir sind am Ende davon abgekommen, weil die Strukturen in der Altenhilfe mit vielen unterschiedlichen Trägern viel komplexer sind als bei Krankenhäusern. Wir haben deshalb entschieden, dass die Altenseelsorge nicht von der Landeskirche zentral gesteuert wird mit eigenen Pfarrstellen – sondern von den Kirchgemeinden, die am nächsten dran sind.« Deshalb bieten Evangelische Erwachsenenbildung, Ehrenamtsakademie und Seelsorgeinstitut Weiterbildung für Ehrenamtliche in den Besuchsdiensten an. Und eine neu eingerichtete halbe Pfarrstelle soll ab Herbst in der ganzen Landeskirche Pfarrer für die Seelsorge mit Senioren fortbilden.
»Das Thema wird flächendeckend verdrängt. Die Hauptamtlichen verlassen sich sehr auf die Ehrenamtlichen«, kritisiert Sabine Schmerschneider, Pädagogische Leiterin der Evangelischen Erwachsenenbildung, die viele Jahre die Seniorenarbeit in der Landeskirche koordinierte. »Es gibt nur einzelne Pfarrer und Ehrenamtliche, die wissen, wie dringend es ist, weil sich viele Menschen im Alter auch in Kirchgemeinden verlassen und vergessen fühlen.«
Die Strukturreform der Landeskirche wird dies absehbar noch verschärfen: Noch weniger Pfarrer werden noch mehr zu tun haben – und Ehrenamtliche ebenso. »Wir können nicht immer mehr Mitarbeiter anstellen und Arbeitsgebiete erweitern, denn wir stehen unter einem Finanzierungsdruck«, erläutert Seelsorge-Referent Frank del Chin. »Aber Kirchenbezirke und Gemeinden können für die Altenseelsorge Stellen schaffen oder umwidmen. Es wäre dabei zu prüfen, ob Pflegeeinrichtungen zu Kostenerstattungen bereit sind oder auf verlässlicher Spendenbasis Teilstellen eingerichtet werden können.« So tun es schon heute die Kirchenbezirke Leipzig und Chemnitz oder auch Kirchgemeinden in Dresden und Meißen.
»Wir müssen auf allen Ebenen neu denken«, fordert Sabine Schmerschneider. Eine Möglichkeit wäre, zusammen mit Heimbetreibern und Mitteln der Pflegekassen für soziale Betreuung auch christliche Angebote zu finanzieren.
Im Landeskirchenamt hat man das bisher noch nicht ausgelotet – und auch deutschlandweit sei das Neuland, so der EKD-Seelsorge-Referent Andreas Jensen. Dabei könnte man sich auf das für die Altenpflege grundlegende Sozialgesetzbuch XI berufen. Als Pflichten für Pflegeeinrichtungen gelten dort: »Kranke, gebrechliche und pflegebedürftige Menschen zu pflegen, zu betreuen, zu trösten und sie im Sterben zu begleiten«.
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