Coronavirus: hannoversche Landeskirche rät zu Vorsicht beim Abendmahl
Die hannoversche Landeskirche rät mit Blick auf eine Ausbreitung des Coronavirus ihren Gemeinden zu Vorsichtsmaßnahmen.»Ein sensibler Bereich sind Abendmahlsfeiern«, schreibt der Geistliche Vizepräsident im Landeskirchenamt, Arend de Vries, in einem Brief an die mehr als 1.200 evangelischen Gemeinden. So könne sinnvoll sein, auf einen Gemeinschaftskelch zu verzichten und Einzelkelche zu verwenden, heißt es in dem am Freitag veröffentlichten Schreiben. Mit den Empfehlungen reagiert die Kirche den Angaben zufolge auf vielfache Nachfragen.
Auch rät die Landeskirche davon ab, die Oblate in den Kelch zu tauchen. Die Oblate bleibe bei aller Vorsicht ausgesprochen unhygienisch. Wein habe mit Blick auf Viren Vorteile gegenüber Traubensaft. Das Getränk sollte möglichst oft ausgetauscht und frisch eingeschenkt werden. Für manche Menschen könne es eine Vorsichtsmaßnahme sein, ganz auf das Trinken aus dem Kelch zu verzichten.
»Bei Gottesdiensten und Veranstaltungen der Kirchengemeinde können wir in der kommenden Zeit Rücksicht nehmen auf Befürchtungen und Ängste und statt mit Handschlag oder Umarmung mit herzlichen Worten begrüßen und verabschieden«, schreibt der Vizepräsident weiter. Auch Desinfektionsmittel bereitzustellen, sei ein Zeichen von Umsicht.
Eindringlich betont er aber auch: »Wir verbreiten keine Panik oder verstärken aufkommende Hysterie.« So gebe es derzeit keinen Grund, Gottesdienste abzusagen oder Konfirmationen zu verschieben. Für Einrichtungen wie Kindertagesstätten oder für Versammlungen werde es im Ernstfall Anweisungen der staatlichen Behörden geben.
Die evangelische arbeitsgemeinschaft familie (eaf) fordert unterdessen die Bundesregierung auf, die Information für Familien zu verbessern, die angesichts der Ausbreitung des Corona-Virus von Quarantäne und Kita- und Schulschließungen betroffen sind.
Dazu erklärt Dr. Insa Schöningh, Bundesgeschäftsführerin der eaf: »Die Auswirkungen der Bekämpfung der Corona-Epidemie in Deutschland kann einen erheblichen Einfluss auf das Leben von Familien haben. Neben der Angst um die eigene Gesundheit sollen Familien sich nicht zusätzlich noch Sorgen machen müssen, welche Folgen Quarantäne und Schulschließungen auf ihr Arbeitsverhältnis haben. Die Bundesregierung muss deshalb Eltern schon im Vorfeld darüber informieren, welche Ansprüche sie insbesondere gegenüber ihren Arbeitsgebern haben. Öffentliche Informationen der Bundesregierung wie beispielsweise www.infektionsschutz.de enthalten bislang nur medizinische Informationen und Verhaltenstipps. Sowohl Arbeitnehmer wie Arbeitgeber müssen aber auch wissen, welche gesetzlichen Regelungen in solchen Fällen für Freistellungen und finanzielle Entschädigung gelten. Auch der Gesetzgeber ist gefordert: Eltern müssen arbeitsrechtliche Sicherheit haben, dass sie sich im Fall von Kita- und Schulschließungen zuhause um ihre Kinder kümmern können. Deshalb muss gesetzlich festgeschrieben werden, dass Eltern bei behördlich angeordneten Schließungen oder Quarantänen einen Anspruch auf Home-Office oder Freistellung gegenüber ihrem Arbeitgeber haben. Der Bundestag ist gefordert, dies durch eine Ergänzung des Infektionsschutzgesetzes klarzustellen.«
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