Wappnen für Krisen
Neue Landessynode berät erste SchritteAm Nachmittag hat die Landessynode ihre Tagung fortgesetzt. Dabei wurde zunächst noch einmal über die stattgefundene Wahl zur 28. Landessynode im März debattiert. Es habe gravierende Verstöße gegen die Wahlordnung in den Wahlkreisen 1 (Annaberg) und 4 (Chemnitz) gegeben, so der Synodale Kirchhoff vom Wahlprüfungsausschuss. In diesen Wahlkreisen habe die Wahl außerhalb der vorgeschriebenen Wahltermine stattgefunden. Im Wahlkreis 1 hätten zwei Kirchgemeinden mit insgesamt 17 Stimmen außerhalb der Wahltermine gewählt. Diese 17 Stimmen könnten relevant für Wahlentscheidungen gewesen sein. Im Wahlkreis 4 hat eine Kirchgemeinde mit insgesamt 19 Stimmen außerhalb der Frist gewählt. Auch hier muss von einer Ergebnisrelevanz dieser Wahlhandlungen ausgegangen werden. Kirchhoff plädierte im Namen des Wahlprüfungsausschusses dafür, die Ergebnisse der Wahlkreise 1 und 4 für ungültig zu erklären und in diesen Wahlkreisen Neuwahlen durchzuführen. Es dürfe bei der Wahl nicht der Geruch von Illegitimität aufkommen, so der Synodale Herbst während der Aussprache. In der Demokratie muss es so sein, dass die förmlichen Abläufe stimmen, so der Synodale Zülke. Während der Abstimmung über den Antrag, die Wahl in den Wahlkreisen 1 und 4 für ungültig zu erklären, verließen die gewählten Synodalen der betreffenden Wahlkreise den Raum. Der Antrag wurde einstimmig angenommen. Somit muss die Synodalenwahl in den Wahlkreisen 1 und 4 bis zur Herbsttagung wiederholt werden.
Desweiteren hat die Landessynode über Wege beraten, im Falle eines neuen Lockdowns bei einer zweiten Corona-Welle handlungsfähig zu bleiben. Konkret wurde über die Nutzung von Möglichkeiten der Kurzarbeiterregelungen beraten. Dafür sei das Landeskirchenamt gerüstet, sagte OLKR Jördis Bürger. Dennoch will nun der Rechtsausschuss der Synode prüfen, ob und inwieweit bei diesem Thema noch Handlungsbedarf seitens des Landeskirchenamtes besteht, um für Gemeinden und Einrichtungen der Landeskirche eine geklärte Situation bezüglich der Kurzarbeit in Lockdown-Zeiten herzustellen.
In Vorbereitung auf die Wahl von Landessynodalen für die Kirchenleitung berichtete die ehemalige Synodale Gisela Merkel-Manzer über die Aufgaben der synodalen Mitarbeit in der Kirchenleitung. Dafür sei eine hohe Konflikt- und Konsensfähigkeit notwendig, so Merkel-Manzer. Doch es sei eine Arbeit, die sich lohne: »In den 12 Jahren meiner synodalen Mitarbeit in der Kirchenleitung ist die gefühlte Distanz zwischen oben und unten viel kleiner geworden. Die Themen der Basis konnten eingebracht werden.« Die Wahl der Delegierten aus der Synode in die Kirchenleitung findet auf der Herbsttagung statt.
Nachdem die neu gewählten Vorsitzenden der Ausschüsse und des Ältestenrates vorgestellt wurden, endete die Tagung mit der von Vizepräsident Christoph Apitz ausgesprochenen Hoffnung, im Herbst wieder ohne coronabedingte Einschränkungen und Auflagen in gewohnter Weise miteinander zu tagen. Doch ob dies so kommen werde, sei zum jetzigen Zeitpunkt völlig offen, so Apitz.
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