Katholische Bischöfe, die nach Erreichen der Altersgrenze von 75 Jahren oder aus anderen Gründen dem Papst ihren Rücktritt anbieten, bleiben zunächst im Amt. Ob der Amtsverzicht angenommen wird, entscheidet allein der Papst. Mitunter belässt er die Oberhirten über Jahre im Amt. Es ist bislang unklar, wann Papst Franziskus über das Rücktrittsgesuch des Hamburger Erzbischofs Stefan Heße entscheidet, der im Zusammenhang mit Pflichtverstößen im Erzbistum Köln seinen Amtsverzicht erklärt hatte, die ein am Donnerstag in Köln vorgestelltes juristisches Gutachten offenbart hatte. Ein Bischof kann dem Kirchenrecht zufolge seinen Rücktritt auch anbieten, wenn er wegen "angegriffener Gesundheit oder aus einem anderen schwerwiegenden Grund nicht mehr recht in der Lage ist, seine Amtsgeschäfte wahrzunehmen". So reichte die gesamte chilenische Bischofskonferenz 2018 ihren Rücktritt ein, nachdem systematische Vertuschung von Missbrauchsskandalen weltweit Schlagzeilen gemacht hatte. Über die Annahme jedes einzelnen Gesuchs entscheidet der Papst "nach Abwägung aller Umstände", wie es im Kirchenrecht heißt.
Von den 34 Rücktrittsgesuchen nahm Papst Franziskus schließlich nur wenige tatsächlich an. Unter dem Eindruck von Missbrauchsskandalen erklärte der Vatikan 2014, dass Päpste Bischöfe zum Rücktritt auffordern können. In Extremfällen kann der Papst als Strafmaßnahme einen Bischof ohne vorheriges Rücktrittsgesuch seines Amts entheben. So setzte Franziskus 2014 den Bischof von Ciudad del Este in Paraguay, Rogelio Ricardo Livieres Plano, nach Missbrauchsskandalen gegen dessen erklärten Willen ab. In der Vergangenheit ersparten Päpste Bischöfen die Demütigung eines vorzeitigen Ausscheidens aus dem Amt vor Erreichen der Altersgrenze oder aus Gesundheitsgründen, indem sie sie versetzten.
Um den Ruf der katholischen Kirche zu schützen, wurde vielfach auf eine Maßregelung verzichtet. Der ehemalige US-Kardinal Theodore McCarrick hatte 2005 zu seinem 75. Geburtstag ordnungsgemäß seinen Rücktritt als Erzbischof von Washington angeboten. Der damalige Papst Benedikt XVI. verfügte zunächst eine zweijährige Verlängerung der Amtszeit. Als Missbrauchsvorwürfe gegen McCarrick immer lauter wurden, nahm Benedikt dessen Rücktritt dennoch vor Ablauf der zwei Jahre an. Der einstige Erzbischof von Boston, Bernard Francis Law, zog 2002 umgehend nach Einreichen seines Rücktritts wegen Vertuschungsvorwürfen im Zusammenhang mit Missbrauchsskandalen nach Rom. Während seiner mittlerweile ehemaligen Erzdiözese wegen einer Welle von Entschädigungsklagen der Konkurs drohte, erhielt Law in Rom das Amt des Erzpriesters der Basilika Santa Maria Maggiore.
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