Zwischen dem Streit um ein neues Heizungsgesetz und der Sommerpause wollte der Bundestag im Hauruckverfahren über Leben und Tod entscheiden. Das ist nicht gelungen. Zur Neuregelung der gesetzlichen Sterbehilfe in Deutschland gab es keine Entscheidung. Der Bundestag hat beide Vorschläge abgelehnt, die zur Debatte standen: Dass Sterbehilfe grundsätzlich erlaubt sein soll und, dass Sterbehilfe mit Ausnahmen strafbar ist. Damit bleibt es vorerst bei der Regelung, dass Suizidassistenz erlaubt ist, teilweise jedoch mit Graubereichen.
Was aber breite Zustimmung fand, war ein fraktionsübergreifender Gruppenantrag für eine Stärkung der Suizidprävention. Er fordert eine Enttabuisierung und Entstigmatisierung von Suizidgedanken durch mehr Information und Aufklärung. 2021 starben in Deutschland laut Statistischem Bundesamt insgesamt 9.215 Personen durch Suizid – mehr als 25 Personen pro Tag.
»Jedes Leben ist kostbar und mit je eigener Würde Gabe und Geschenk aus Gottes Hand«, sagte Kristina Kühnbaum-Schmidt, Bischöfin der Nordkirche, nach der Bundestagsdebatte. Zur Realität des Lebens gehöre aber auch »die bedrückende Erfahrung, dass Menschen an diesem Leben verzweifeln«. Diesen Menschen zur Seite zu stehen, sie zu begleiten, mit ihnen Hoffnungsperspektiven und Lebensmöglichkeiten neu zu finden und so der Suizidprävention zu dienen, ist ein urchristliches Anliegen. Und gerade hier sind die Kirchen gefragt mit ihren Seelsorge- und Beratungsangeboten, bei der Telefonseelsorge, in Kliniken, Palliativstationen, Hospizen. Sie zu stärken, bleibt wichtigste Aufgabe. Durch das Scheitern der Gesetzentwürfe haben wir Zeit gewonnen für eine breite gesellschaftliche Debatte darüber. Nutzen wir sie!
Teilnehmer: 30
Impressionen vom Elbe-Tauffest
Impressionen vom Elbe-Kirchentag in Pirna
Festtag 100 Jahre Glaube + Heimat
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