Aussortiert auf Rezept?
Lebensschutz: Bald soll der Bundestag über einen Bluttest entscheiden, der das Down-Syndrom bei Ungeborenen feststellt – und zur Krankenkassenleistung werden könnte. Die Kirchen sind in dieser Frage gespalten.Der Name des umstrittenen Bluttests zur vorgeburtlichen Erkennung eines Down-Syndroms klingt harmlos: NIPT – Nichtinvasiver Pränataldiagnostik-Test. Und tatsächlich bietet diese seit 2012 zugelassene Untersuchung einen schonenderen Weg, um während der Schwangerschaft festzustellen, ob das Chromosom 21 im werdenden Kind dreifach angelegt ist. Bislang wurden hierfür risikoreiche Fruchtwasseruntersuchungen verwendet, die unter Umständen zur Fehlgeburt führen konnten.
Nun wird debattiert, ob der nichtinvasive Bluttest zur Früherkennung des Down-Syndroms in den Leistungskatalog der Krankenkassen aufgenommen werden soll und somit kostenlos für die Schwangeren werden solle. Entscheiden muss das der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) von Ärzten und Krankenkassen. Dessen Vorsitzender Josef Hecken hatte sich bereits für eine Zulassung ausgesprochen.
Doch eine Initiative von über 100 Bundestagsabgeordneten von Union, SPD, FDP und Grüne hatten ethische Bedenken angemeldet und im November eine Debatte und Entscheidung über die Zulassung von NIPT im Bundestag gefordert. Die sogenannte Orientierungsdebatte war für Anfang diesen Jahres angekündigt und soll sich gemäß des Positionspapiers der Abgeordneten »um die gesellschaftlichen Auswirkungen und ethischen Fragen zur wachsenden Zahl an vorgeburtlichen Tests« drehen.
Außerhalb des Bundestages ist diese Debatte bereits in vollem Gange – und hat die großen Kirchen Deutschlands gespalten. Während sich die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) in ihrem Positionspapier zur NIPT für eine Aufnahme des Bluttests in den Leistungskatalog der Krankenkassen ausspricht, bleibt die katholische Kirche bei einem klaren Nein.
Der Rat der EKD hatte sich eine Empfehlung ihrer Kammer für Öffentliche Verantwortung zu eigen gemacht, die für NIPT als Kassenleistung plädierte – diese allerdings an eine ethische Beratung der Schwangeren knüpfte. »Es ist nicht vermittelbar, dass die Krankenkassen die ›risikoreichere‹ Fruchtwasseruntersuchung bezahlen, nicht aber die ›risikoärmeren‹ vorgeburtlichen Tests«, erklärt der Bevollmächtigte des Rates der EKD bei der Bundesrepublik, Martin Dutzmann. Diakonie-Präsident Ulrich Lilie bekräftigt die Bedeutung der geforderten ethischen Beratung. Damit solle NIPT eingebettet werden »in eine psychosoziale, dem Lebensschutz verpflichtete Beratung«. Die konfessionellen Krankenhäuser und die evangelischen Beratungsstellen sollen hierfür »kooperative Beratungsmodelle entwickeln, die den Grundsatz Lebensschutz thematisieren und die existenzielle Situation der Schwangeren und ihrer Partner im Blick haben«, so Lilie. Die Kosten dieser Beratung sollen ebenfalls die Krankenkassen übernehmen. Ohne eine solche Beratung erscheine die Einführung der NIPT als Kassenleistung nicht als zustimmungsfähig, erklärte EKD-Ratsvorsitzender Heinrich Bedford-Strohm. Für Lilie steht fest: die evangelische Kirche und die Diakonie setzen sich für eine Gesellschaft ein, »in der ein Kind mit Down-Syndrom genauso willkommen ist wie ein Kind mit einer musikalischen Hochbegabung«. Demgegenüber beharrt die katholische Kirche auf ihrem klaren Nein zu »NIPT auf Rezept«. Der Sprecher der Deutschen Bischofskonferenz, Matthias Kopp, verwies auf die »erheblichen ethischen Bedenken mit Blick auf den Schutz des ungeborenen Lebens« und distanzierte sich von der EKD.
Ebenso erheben Betroffene ihre Stimme gegen die Neuregelung. Der Schauspieler Sebastian Urbanski sprach sich gegen den Pränataltest aus, »weil er Menschen wie mich schon vor der Geburt aussortiert«.
Festtag 100 Jahre Glaube + Heimat
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