Am kommenden Sonntag, dem 8. März 2020, werden die Mitglieder der Evangelisch-Lutherischen Landessynode Sachsens in den 20 Wahlkreisen der Landeskirche neu gewählt. Wahlberechtigt sind die rund 7.100 Kirchenvorsteher und Kirchenvorsteherinnen und 600 Pfarrer und Pfarrerinnen der Landeskirche. In den letzten Wochen fanden in allen Wahlkreisen Vorstellungsabende statt, an denen sich die Kandidaten öffentlich vorgestellt haben. Das teilte Matthias Oelke vom Landeskirchenamt am Donnerstag mit.
Pro Wahlbezirk sind demnach ein Pfarrer oder eine Pfarrerin und zwei Gemeindeglieder zu wählen. In die Landessynode gewählt oder berufen werden können alle Kirchgemeindeglieder der Landeskirche, die nach den Ordnungen der Landeskirche zum Kirchenvorsteher wählbar sind.
Mit den Neuwahlen zur 28. Landessynode geht die sechsjährige Legislatur der 27. Landessynode zu Ende, die noch am 28. und 29. Februar zu einer Sondertagung im Rahmen der Bischofswahl zum letzten Mal in der Dresdner Haus der Kirche (Dreikönigskirche) zusammenkam. Die Landessynode als Vertretung der jetzt 560 Kirchgemeinden und Kirchspiele ist das gesetzgebende Organ der Landeskirche. Sie tagt in der Regel zweimal im Jahr im Frühjahr und Herbst für vier Tage in Dresden.
Mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses sei ab 21. März 2020 zu rechnen, heißt es. Danach erfolgt die Berufung der 20 weiteren Mitglieder der Landessynode durch die Kirchenleitung. Die insgesamt 80 Mitglieder der 27. Landessynode kommen dann erstmals am 27./28. Juni zur konstituierenden Sitzung im Haus der Kirche in Dresden zusammen, wo sie zu Beginn ihrer ersten Tagung den Präsidenten, das Präsidium sowie den Ältestenrat und die Ausschussvorsitzenden wählen. Der jeweils für die 26. und 27. Landessynode gewählte Synodalpräsident Otto Guse aus dem vogtländischen Falkenstein ist nach insgesamt 18-jähriger synodaler Mitwirkung nicht mehr als Kandidat für die kommende Legislatur angetreten.
Die nächste Tagung wird im Herbst vom 13. bis 16. November ebenfalls in der Dreikönigskirche stattfinden, wo u.a. das Haushaltgesetz für 2021 zur Beratung ansteht. Die Landessynode trägt die Verantwortung für alle Angelegenheiten der Landeskirche und kann darüber beraten und beschließen.
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