Sachsen gibt mehr Geld für freie Schulen
Entwurf für neues Gesetz vorgelegt – Evangelische Schulstiftung will Verfassungsmäßigkeit prüfen
Private Schulen in Sachsen werden künftig vom Land stärker mitfinanziert. In 2016 steigen die Zuschüsse des Freistaates für freie Träger um 65 auf 320 Millionen Euro, teilte das sächsische Kultusministerium am Dienstag in Dresden mit. Im Jahre 2018 wachsen die staatlichen Gelder voraussichtlich um 68 auf dann 344 Millionen Euro an.
Das Sächsische Verfassungsgericht hatte Teile des bisherigen Gesetzes als nicht verfassungskonform bezeichnet und verlangt, bis Ende 2015 eine Novellierung vorzulegen. Das Kultusministerium hatte angekündigt, das Gesetz bereits im August 2015, und damit vor Beginn des neuen Schuljahres, in Kraft treten zu lassen.
Nach dem nun vom Kabinett zur Anhörung freigegebenen Entwurf würden die freien Träger für die Personalausgaben ihrer Lehrer künftig rund 90 Prozent des Gehaltes von Lehrern an öffentlichen Schulen erhalten, erklärte Kultusministerin Brunhild Kurth (CDU). Bisher waren es nur 80 Prozent. Ausnahme seien die privaten Förderschulen. Diese würden gleich behandelt und sollen 100 Prozent der Personalausgaben an öffentlichen Schulen bekommen.
Die Schulstiftung der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens dankte der Kultusministerin für den von ihr vor Weihnachten versprochenen Gesetzentwurf. In einer gemeinsamen Stellungnahme dazu äußern sich die Vertreter der evangelischen und katholischen Schulen jedoch zurückhaltend und wollen zunächst überprüfen, ob der Entwurf verfassungskonform sei. "Die Vertreter aller Schulen in freier Trägerschaft werden den Inhalt in den kommenden Wochen genau an den Maßstäben des Verfassungsgerichtsurteils messen", hieß es. Insbesondere werde geprüft, ob die Schulen in öffentlicher und in freier Trägerschaft gleichrangig behandelt würden und ob der Verfassungsanspruch auf unentgeltlichen Unterricht und Lernmittelfreiheit im Entwurf umgesetzt werde.
Der Entwurf für das neue Gesetz für Schulen in freier Trägerschaft "erleichtert die Gründung von freien Schulen und verschafft ihnen deutlich höhere staatliche Zuschüsse", erklärte Brunhild Kurth. Die Finanzierung der freien Schulen erfolge wie bisher nach dem sogenannten Drei-Säulen-Modell. Es besteht aus staatlichen Zuschüssen, Elternbeiträgen und Eigenleistungen des Schulträgers.
Die Zuschüsse für Sachausgaben orientierten sich künftig an den tatsächlichen Ausgaben für die öffentlichen Schulen auf Grundlage der Daten des Statistischen Landesamtes, hieß es. Insgesamt steigen dem Ministerium zufolge die staatlichen Zuschüsse (Schülerausgabensätze) für die allgemeinbildenden Privatschulen um durchschnittlich 1.000 Euro pro Schüler und Schuljahr.
Weiterhin werde die bisherige Wartefrist bis zur vollen staatlichen Finanzierung nach Gründung einer freien Schule von vier auf drei Jahre verkürzt, hieß es. Zudem erhalten die freien Schulen bereits bei Aufnahme des Schulbetriebes einen Zuschuss von 40 Prozent des Schülerausgabensatzes. Zusätzlich bekomme der private Schulträger rückwirkend nach Ablauf der Wartefrist weitere 40 Prozent des Schülerausgabensatzes in drei Jahresscheiben nachgezahlt.
Im Schuljahr 2013/2014 gab es dem Ministerium zufolge in Sachsen 385 allgemeinbildende und berufsbildende Privatschulen mit insgesamt 60.456 Schülern. (so/epd)
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