Lieber Herr Beobachter,
nun muss ich Sie einmal auf eine bewusste Verdrehung aufmerksam machen, die durch die zitierte Erklärung der SBI propagiert wird. Es wird der Eindruck erweckt, als hätte die Kirchenleitung mit einem Mehrheitsprinzip über Wahrheit oder Irtum einer Schriftinterpretation abgestimmt. Das ist aber nicht der Fall! Die Kirchenleitung hat nicht über eine Bekenntnisfrage oder gar eine Frage der Schriftauslegung mehrheitlich abgestimmt, sondern hat in Annerkennung unterschiedlicher interpretationen der Heiligen Schrift (ich erinnere an den Gesprächspozess) Handlungsräume geöffnet, die genutzt werden können, aber nicht genutz werden müssen. Dass diese pluralistische Situation für die SBI unerträglich zu sein scheint, lässt tief blicken. Die SBI ist nicht diskurssfähig, nicht fähig einen Ausgleich von Interessen in einem pluralen Kontext zu ertragen. In Fragen der "Wahrheit" kann es das aus Sicht der SBI gar nicht geben. Notfalls muss diese eine ewige Wahrheit durchgesetzt werden - koste es, was es wolle. Die SBI offenbart damit ihr totalitäres und fundamentalistisches Verständnis, wenn es um die Organistation von Gemeinschaft geht.
Das Landeskirchenamt Sachsens hat in der Frage der Segnung homosexueller Partnerschaften auf einen kritischen Vorstoß der Sächsischen Bekenntnis-Initiative reagiert. Diese hatte auf die Erlaubnis der gottesdienstlichen Segnung gleichgeschlechtlicher Paare in Sachsen durch die Kirchenleitung reagiert mit einer eigenen »Theologischen Handreichung«. Darin findet sich eine »Beschlussvorlage für Kirchenvorstände«, mit deren Hilfe Kirchgemeinden ein kirchliches Ortsgesetz verabschieden können, das die Durchführung von Segnungen homosexueller Paare kategorisch verbietet.
Diesen Vorstoß hat das Landeskirchenamt nun mit einem kirchenrechtlichen Votum gestoppt. »Aus unserer Sicht wären Ortsgesetze, die den Versuch unternähmen, die Gewissen der Pfarrer zu binden, nicht mir der Kirchgemeindeordnung vereinbar«, erklärte Oberlandeskirchenrat Klaus Schurig gegenüber dem SONNTAG. Er wies darauf hin, dass dem einzelnen Pfarrer/der einzelnen Pfarrerin bei der Segnung homosexueller Paare die Letztverantwortung zukäme. Allerdings solle er oder sie zuvor die Beratung mit dem Kirchenvorstand suchen. Ein kirchliches Ortsgesetz in dieser Frage würde dieses Gespräch verhindern und die Gewissen der Pfarrerinnen und Pfarrer binden. »Eine Beschlussfassung auf Ortsebene würde Gräben eher vertiefen und nicht überwinden helfen«, so Schurig.
Sehr geehrter Herr Christoph Maier, wie aus Ihrem "tolerantem" Internetforum um "aufgeklärte" Theologie zu entnehmen ist, lehnen Sie jede andere als Ihre Warheit und Ansicht ab, Sie werfen der SBI vor, nicht diskursfähig zu sein, nicht fähig, einen Ausgleich von Interessen in einem pluralem Kontext zu ertragen??? Was ist da der Unterschied zu Ihnen? Die SBI beruft sich auf die Warheit der Bibel - Gottes Wort,
Sie sind absolut tolerant und lehnen jeden Kompromiss, der von Ihren Vorstellungen abweicht, vehement ab. Somit sind sie doch wohl genauso wie die SBI, Sie offenbaren genauso Ihr totalitäres und Intolerantes Verständnis, nicht bereit, auch nur den kleinsten Kompromiss einzugehen!
Gottes Segen
Tommy
Sehr geehrter Herr Tommy,
es ist falsch, was Sie schreiben. Obwohl wir wissen - also fest davon überzeugt sind - daß falsch ist, was die sogenannte sbi will, sind wir der Meinung, daß niemand gegen das Gewissen etwas soll machen müssen. Darum finden wir es in Ordnung, daß Gemeinden die sich dieser Gruppe nahe fühlen, nicht genötigt werden, Trauungen gleichgeschlechtlich Liebender zu feiern. Umgekehrt will aber diese Bewegung allen vorschreiben, was sie für richtig hält. Ich weiß nicht, ob Sie den Unterschied sehen und verstehen. Aber wir werden auf eine kleine Gruppe von fundmentalistisch orientierten Menschen keine Rücksicht nehmen, wenn es darum geht, Menschen, die über Jahrtausende verfolgt, inhaftiert, ermordet wurden, nicht mehr zu diskriminieren.
Und zu unserer Toleranz: Wir haben es Andersdenkenden ermöglicht, auf unserer Website ihre Meinung zu äußern - was ja auch Sie genutzt haben und was einige sehr unverschämt missbraucht haben. Finden Sie auf der Seite der sogenannten sbi etwas ähnliches?
Mit freundlichen Grüßen
Frank Martin
Herr Frank Matin,
jetzt wollen wir mal mit ein par Fehlern in Ihren Anschuldigungen aufräumen?
Es ist nämlich so Einiges falsch darin!
1.Das, was Sie jetzt (noch) bibeltreuen Gemeinden und Parrern zubilligen, bezeichen Leute aus Ihren Kreisen als vorläufoges "Zeitfenster"!
2. Die SBI will niemandem etwas vorschreiben! Sie hält auch nicht irgendetwas "für richtig", sondern sie hält sich an klare Aussagen in SEINEM WORT und den Bekenntnissen!
3. Ja, sie ist fundamentalistisch (gutes christlich-biblisches Fundament!) orientiert!
4. Wir werden nicht einfach hinnehmen, daß eine kleine Gruppe fundmentalistisch orientierter Homolobbyisten (die meisten Homos wollen damit nichts zu tun und einfach ihre Ruhe haben!) treue Christen diskriminieren und diffamieren und SEINEM WORT zuwider handelnd ihre n Lebenswandel einer ganzen Gesellschaft überstülpt!
Sehr geehrter Herr Beobachter,
nur um es zu verstehen:
Was gehört nach Ihrer Meinung zu den Bekenntnissen: nur die altkirchlichen Symbole, oder bis zur CA oder auch Heidelberger Katechismus, die Barmer Erklärung von 1934 und die Leuenberger Konkordie? Es würde mir helfen, Sie zu verstehen!
Danke!
Johannes Lehnert
Ihnen helfen?
Sie haben das doch "studiert", also sollten Sie sich auch danach richten!
Zu Ihrem anderen "Beitrag" hatte ich Ihnen Einiges geschrieben, aber wie Sie sehen ist die Redaktion Ihrem Wunsche beigesprungen!
Lieber Herr Gelbe-Haußen,
dass Sie sich nicht äußern, welche Bekenntnisse Sie meinen, enttäuscht. Zur Anempfehlung, mich nach den Bekenntnissen zu richten, sage ich: Das tue ich z.B. nach dem Bekenntnis: "Im Glauben an die Selbsthingabe Gottes in seinem Sohn sehen wir uns angesichts der g e s c h i c h t l i c h e n B e d i n g t h e i t ü b e r k o m m e n e r D e n k f o r m e n vor die Aufgabe gestellt, n e u zur Geltung zu bringen..."
Meinen Sie das?
Mit freundlichen Grüßen
Johannes Lehnert
+++ Der Kommentar wurde von der Redaktion gelöscht. Bitte beziehen Sie sich inhaltlich auf den Artikel. Nur so ist eine konstruktive Diskussion möglich. https://www.sonntag-sachsen.de/nutzungsbedingungen#Netiquette +++
Der hier zensierte Betrag war an Herrn Lehnert gerichtet!
Ich hatte versucht, zu erklären, daß er sicher genau weiß, welche Bekenntnise ich meine. Schließlich hat er die in seiner Ausbildung ganz sicher gelehrt bekommen und hat sicher sein Ordinationsgelübde auch darauf abgeleistet. Nur im Gegensatz zu vielen seiner Mitschüler (Ich kannte und kenne viele davon persönlich!), die sich treu und nach Gottes Wort ausrichten, hat er sich offenbar seine eigenen zurechtgebastelt und richtet sich an denen seiner neuen "Freunde" aus?
Ich gebe zu, daß hatte ich gestern ein wenig "schärfer", mehr in Richtung Luthersprache, formuliert!
Verehrter Herr Gelbe-Haußen,
nein, ich habe mir kein Bekenntnis gebastelt. Was ich als Teil meines Bekenntnisses zitierte, steht in der Leuenberger Konkordie. Zu Ihrer Information:
"Vom 12.-16. März 1973 wurde auf dem Leuenberg bei Basel der endgültige Text der Konkordie reformatorischer Kirchen in Europa (Leuenberger Konkordie) erarbeitet und den beteiligten Kirchen übergeben. Damit wurde die Kirchengemeinschaft zwischen den lutherischen, reformierten und den aus ihnen hervorgegangenen unierten Kirchen sowie den ihnen verwandten vorreformatorischen Kirchen der Waldenser und der Böhmischen Brüder ermöglicht.
Mit der Leuenberger Konkordie haben lutherische, reformierte und unierte Kirchen Europas in der Bindung an die sie verpflichtenden Bekenntnisse und unter Berücksichtigung ihrer Traditionen die theologischen Grundlagen ihrer Kirchengemeinschaft dargelegt und einander Gemeinschaft an Wort und Sakrament gewährt." (evangelisch.de)
Mit freundlichem Gruß
Johannes Lehnert
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