Verzicht auf jede Altersgrenze
Interview: Der Professor für Praktische Theologie und Generationenbeziehungen an der Evangelischen Hochschule Dresden, Ralf Evers, sieht in der Altersgrenze von 68 Jahren für die Gemeindeleitung eine Diskriminierung von Älteren und hält sie für unzeitgemäß.
Herr Evers, ist eine Altersbegrenzung von 68 Jahren für die Gemeindeleitung zeitgemäß?
Ralf Evers: Nein. Altersgrenzen in Gremien, die sich vielfältig zusammensetzen und eine bunte Gemeinde mit vielen Interessengruppen, Meinungen und Möglichkeiten repäsentieren, sind unzeitgemäß. Wird es als Instrument zur Ausgrenzung, also zur Exklusion Älterer aufgefasst, hat die Altersgrenze ohne Zweifel etwas Diskriminierendes. Es gibt keine theologischen wie alterswissenschaftlichen Gründe dafür, alte und ältere Menschen auszuschließen.
Also gar keine Gründe?
Altersgrenzen sind nur dann ein interessantes und zweckmäßiges Instrument, wenn es darum ginge, Einseitigkeiten und Dominanzen zu vermeiden und diejenigen zum Zuge zu bringen, die sich ansonsten nicht beteiligen könnten. In diesem Fall ginge es etwa um die Teilhabe jüngerer und engagierter Menschen. Theologisch wie organisatorisch ist das entscheidende Kriterium für die Zusammensetzung eines Gemeindeleitungsgremiums eine möglichst große Vielfalt. Um dieses Ziel zu garantieren, gibt es zum Beispiel die viel diskutierten Quotenregelungen, die Möglichkeiten aus bestimmten Gemeindegruppen in den Kirchenvorstand zu delegieren oder – stets das einfachste Mittel – die Begrenzung der Wiederwählbarkeit.
Was bewirkt ein zwangsweiser Ausschluss von der Wählbarkeit bei den Betroffenen?
Aus meiner Sicht ergeben sich die gravierenderen Auswirkungen für die Gemeinde und ihr Image als für die betroffenen Personen. Engagierte junge Alte werden ihre Beschäftigungsfelder finden und im Fall der Kirchenvorstände dahin gehen, wo ihr verantwortliches Handeln gefragt ist. Wie aber stellt sich eine Gemeinde nach innen wie nach außen dar, die eine Gruppe von Menschen ausschließt? Was bedeutet es für Kirche und die Mündigkeit von Christen zwischen passivem und aktivem Wahlrecht zu unterscheiden? Versteht es Kirchgemeinde nicht, zwischen Beruflichkeit und leitendem Ehrenamt zu unterscheiden oder den demokratischen Unterschied zwischen Amt und Synode festzuhalten?
Welche Regelung wäre besser?
Für den Kirchenvorstand: Konsequente Begrenzung von Amtszeiten und Wiederwählbarkeit. Verzicht auf jede Altersgrenzen. Für die Kirchgemeinden und Kirchenbezirke: Endlich fachlich getragene, qualifizierte Arbeit mit Senioren und das Einrichten entsprechender Stellen und Strukturen.
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