Behinderteninitiativen und -verbände haben erneut Nachbesserungen beim geplanten Bundesteilhabegesetz gefordert. Aus Anlass einer Expertenanhörung im Bundestag warnte der Gründer der Initiative Sozialhelden, Raul Krauthausen, vor einer Schlechterstellung von einem Großteil der Betroffenen durch das neue Gesetz. Außerdem waren am Montag in Berlin mehrere Demonstrationen von Behindertenverbänden am Brandenburger Tor und neben dem Reichstagsgebäude geplant.
Kritisiert wird unter anderem, dass der Zugang zur sogenannten Eingliederungshilfe für Behinderte erschwert werde. Grundsätzlich soll nach dem vorliegenden Entwurf ein Anspruchsberechtigter in mindestens fünf von neun Lebensbereichen Unterstützung benötigen, um Eingliederungshilfe zu bekommen, sagte Constantin Grosch, Initiator einer Petition zum Teilhabegesetz mit mehr als 330.000 Unterstützern. Damit drohten Blinde, hörgeschädigte und psychisch kranke Menschen, die etwa eine Assistenz nötig haben, aus dem System zu fallen, bemängelt ein Bündnis von Deutschem Behindertenrat über Fach-, Sozial- und Wohlfahrtsverbände bis hin zu den Gewerkschaften.
Der Gesetzentwurf zum Bundesteilhabegesetz des zuständigen Bundessozialministeriums soll Anfang Dezember in erster Lesung in den Bundestag eingebracht werden, sagte Ottmar Miles-Paul, ehemaliger Landesbehindertenbeauftragter von Rheinland-Pfalz. Voraussichtlich am 16. Dezember soll er im Bundesrat behandelt werden.
Weiter fordern die Betroffenen, die Anrechnung von Einkommen und Ersparnissen zu beenden. Bisher dürfen behinderte Menschen nur 2.600 Euro sparen, wenn sie Eingliederungshilfe erhalten. Von ihrem Einkommen müssen sie ebenfalls einen großen Teil abgeben, wenn sie im Berufsleben Assistenz benötigen. Der Gesetzentwurf sehe zwar vor, dass sie künftig von ihren Ersparnissen und vom Einkommen mehr behalten können, betonte Nancy Poser, Richterin und Mitglied im Forum behinderter Juristinnen und Juristen. Wer allerdings neben der Eingliederungshilfe als Behinderter auch Hilfe zur Pflege beziehen muss, werde weiterhin nach den Regelungen des Sozialhilferechts behandelt. Die gelte auch bei Erwerbsminderung im Laufe des Lebens oder bei Eintritt ins Rentenalter.
Auch die Schaffung von Vermögen, etwa als Altersvorsorge, bleibe behindertenbedingt limitiert, sagte Poser. So sei etwa eine Lebensversicherung oder die Anschaffung einer Wohnung zum Vermieten weiterhin nicht möglich.
Kritik gibt es auch am sogenannten Zwangspooling, wonach sich mehrere Behinderte einer Einrichtung eine Assistenz teilen sollen. Diese Maßnahme sei etwa bei Fahrdiensten oder Integrationshelfern in einer Schulklasse sinnvoll. Ansonsten bedeute sie aber eine Einschränkung bei der persönlichen Alltagsplanung, sagte Poser.
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