Chor- und Gottesdienstsingen wird in Berlin wieder möglich
In Gottesdiensten darf laut Konzept gesungen werden, wenn dieser nicht länger als 60 Minuten dauert und das Singen einen Zeitrahmen von 15 Minuten nicht überschreitet.In Berlin wird das gemeinschaftliche Singen in geschlossenen Räumen demnächst wieder möglich sein. Das am Montag von der Senatskulturverwaltung veröffentlichte "Hygienerahmenkonzept für Kultureinrichtungen" sieht unter anderem einen Mindestabstand von zwei Metern zwischen den Singenden in alle Richtungen vor und macht genaue Vorgaben zur Raumbelüftung. Der Abstand zum Publikum soll mindestens vier Meter betragen. Jetzt müssen alle Kultureinrichtungen noch ein eigenes Hygienekonzept erstellen.
In Gottesdiensten darf laut Konzept gesungen werden, wenn dieser nicht länger als 60 Minuten dauert und das Singen einen Zeitrahmen von 15 Minuten nicht überschreitet. Die Deckenhöhe sollte mindestens 3,5 Meter betragen und ausreichende Belüftungsmöglichkeiten vorhanden sein. Bei maschinellen Belüftungsanlagen darf der Gottesdienst auch länger dauern, dann darf auch länger gesungen werden. Alle Gottesdienstbesucher müssen allerdings eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen, mit Ausnahme von Pfarrern und Pfarrerinnen und anderen an der Liturgie Beteiligten.
Kultursenator Klaus Lederer (Linke) betonte, die ergriffenen Schutzmaßnahmen gegen eine Coronavirus-Infektion garantierten "eine vernünftige Ausgewogenheit" zwischen Risikominimierung und dem Bedürfnis von Kirchen und Chören, endlich wieder gemeinsam zu singen. Zugleich dankte er Chören, Kirchen, Wissenschaftlern und Lüftungsexperten für deren Mitarbeit an dem neuen Hygienerahmenkonzept. Jetzt komme es darauf an, die Regelungen im Interesse von Sängern, Sängerinnen und Publikum verantwortungsvoll und gewissenhaft zu berücksichtigen: "So ist das Kulturerlebnis ?gemeinsames Singen? auch dauerhaft wieder Kunstgenuss," sagte Lederer.
Mitte Juli hatte der Berliner Senat beschlossen, das gemeinschaftliche Singen in geschlossenen Räumen wieder zu erlauben, wenn dafür ein Hygienerahmenkonzept vorliegt. Dazu gab es Abstimmungen mit Vertretern aus Wissenschaft, Landesmusikrat, Chorverbänden, Rundfunkchören und Kirchen. Ralf Sochaczewsky vom Landesmusikrat Berlin lobte das Rahmenkonzept am Montag: "So können wir alle wieder mit gutem Gefühl und Gewissen zur Chorprobe gehen."
Im Gegensatz zu Berlin durfte etwa in Kirchengemeinden in Brandenburg und Sachsen schon zuvor wieder gesungen werden. Dort gelten ähnliche Regelungen wie in Berlin.
In dem Hygienerahmenkonzept für Kultureinrichtungen heißt es weiter, das Risiko einer Infektion in geschlossenen Räumen könne nach derzeitigem Kenntnisstand nicht ausgeschlossen, sondern nur reduziert werden. Eine Ansteckung über sogenannte Aerosole bleibe ein schwer einzuschätzendes Risiko – "sowohl für die Sängerinnen und Sänger als auch für das Publikum". Grundsätzlich sei mit Blick auf das hohe Ansteckungsrisiko das Singen im Freien dem Singen in geschlossenen Räumen vorzuziehen.
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