Der Preis „Aufrechter Paragraf“ geht an den Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. für seine am 15.12.2015 verabschiedete Empfehlung: Leistungsberechtigte in besonderen sozialen Schwierigkeiten bedarfsdeckend unterstützen. Das teilte der Evangelischer Bundesfachverband Existenzsicherung und Teilhabe (EBET) e. V. in Berlin heute mit.
In seiner Stellungnahme weist der Deutsche Verein auf gesetzlich verbürgte Rechtsansprüche armer Menschen hin und fordert deren Einhaltung in der Rechtspraxis gegenüber den Ländern und Kommunen. „Für die Betroffenen ist es eine Katastrophe, wenn ihnen zustehende Rechte verweigert werden“ erklärt der Vorsitzende Jens Rannenberg. „Es freut uns, dass wir im Deutschen Verein einen Verbündeten für die Rechte der sozial benachteiligten Bürgerinnen und Bürger gefunden haben“, so der stellvertretende Vorsitzende Stefan Gillich bei der Preisübergabe am heutigen Donnerstag.
Immer wieder wird wohnungslosen Menschen die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten mit dem Hinweis darauf verweigert, dass es kein Hilfeangebot vor Ort gibt oder unzulässig auf wenige Tage im Monat begrenzt. Auch werden andere Hilfen mit einem anderen Fokus angeboten und die speziellere Hilfe ausgeklammert. Die Empfehlung beleuchtet alle kritischen Punkte der Rechtsumsetzung und gibt Umsetzungshilfen. Sie ist abrufbar in der Rubrik Recht unter www.ebet-ev.de.
Seit 2004 verleiht der Evangelischer Bundesfachverband (vormals Evangelische Obdachlosenhilfe in Deutschland e.V) alle zwei Jahre den »Verbogenen Paragrafen« an öffentliche Stellen um auf systematisch gravierende Missstände und rechtswidrigen Verwaltungsvollzug hinzuweisen. Alle bisherigen Preisträger hätten den Verbogenen Paragrafen „zu Recht“ verdient und einige haben ihre Praxis daraufhin verändert, so die Organisatoren. In diesem Jahr wird erstmals als Positivpreis der »Aufrechte Paragraf« verliehen.
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