Die Diakonie Sachsen hat die am Freitag im Bundestag beschlossenen Neuregelungen zu Abschiebungen scharf kritisiert. »Das Gesetz beinhaltet erhebliche Verschlechterungen für Schutzsuchende und wird damit begründet, dass viele abgelehnte Flüchtlinge Deutschland verlassen müssten, das aber nicht tun«, sagte Diakonie-Chef Dietrich Bauer am Donnerstag in Dresden. Bei genauerem Hinsehen ergäben sich jedoch erhebliche Ungereimtheiten, erklärte er. Einen angeblichen Notstand, der die vorhandenen 500 Abschiebhaftplätze für ungenügend halte, könne man so nicht begründen.
Auch sei der häufig vermittelte Eindruck falsch, dass Abschiebungen »im großen Stil« scheiterten, weil Ausreisepflichtige nicht angetroffen würden, sagte Bauer. »Zwei Drittel der im letzten Jahr geplanten 30.000 Abschiebungen sind schon im Vorfeld wieder storniert worden, tatsächlich gescheitert sind 7.500«, erklärte er. Daraus werde geschlossen, dass die Betroffenen untergetaucht seien, weshalb die Anordnung von Abschiebehaft erleichtert werden müsse. Dabei dürften Abschiebungen seit 2016 gar nicht mehr angekündigt werden, betonte Bauer.
Die jetzt geplanten Verschärfungen seien daher weder nachvollziehbar noch zielführend, kritisierte er. Durch die Ausweitung von Haftgründen werde »unverhältnismäßig in das Recht auf körperliche Freiheit eingegriffen«. »Daneben sollen Menschen, die angeblich ihrer Passbeschaffungspflicht nicht nachkommen, generell mit Ausbildungs- und Arbeitsverboten belegt werden und sogar das Existenzminimum vorenthalten bekommen«, sagte Bauer. Auch die Arbeit von Nichtregierungsorganisationen werde erschwert. Daher bitte er die Mitglieder des Bundesrates dringend, das geplante Gesetz »noch einmal auf Stichhaltigkeit hin zu überprüfen«, betonte der Diakonie-Chef.
Der Bundesrat hatte das sogenannte Geordnete-Rückkehr-Gesetz als Teil eines Gesetzespakets zur Migration am Freitag mit den Stimmen der großen Koalition und der AfD beschlossen. Es gibt Behörden und Polizei mehr Möglichkeiten, Abschiebungen durchzusetzen. Asylbewerber müssen bei der Klärung ihrer Identität mitwirken. Weigern sie sich, hat das Nachteile wie ein Arbeitsverbot und Leistungskürzungen. Um die Zahl der Haftplätze zu erhöhen, können Flüchtlinge in Abschiebehaft laut Gesetz zudem künftig auch in normalen Gefängnissen untergebracht werden. Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen.
Internet:
www.diakonie-sachsen.de
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