In Sachsen werden deutlich mehr Anträge auf Unterstützung aus dem sächsischen Härtefallfonds für SED-Opfer gestellt. In diesem Jahr lagen insgesamt 57 Anträge auf eine Einmalzahlung vor, erklärte die sächsische Landesbeauftragte zur Aufarbeitung der SED-Diktatur, Nancy Aris, am Donnerstag in Dresden. Das seien deutlich mehr als im vergangenen Jahr mit damals 36.
22 Anträge seien bewilligt worden. Nur vier Anträge wurden wegen fehlender Zugangsvoraussetzungen abgelehnt. Da für die Härtefälle jährlich nur 100.000 Euro zur Verfügung stehen, mussten laut Aris die Mehrzahl der Anträge (31) in die nächste Förderphase 2025 geschoben werden. Allein mit diesen Anträgen wären die Mittel für das nächste Jahr bereits vollständig verplant.
Der Härtefallfonds richtet sich an Menschen mit Wohnsitz in Sachsen, die sich aufgrund ihrer Verfolgung in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) und in der DDR in einer wirtschaftlich schwierigen Lage befinden. Sie können aus dem Fonds eine Einmalzahlung von bis zu 5.000 Euro erhalten.
Die Landesbeauftragte betonte, der Unterstützungsbedarf sei „riesig groß“: „In diesem Jahr mussten dreimal so viele Anträge wie im vergangenen Jahr zurückgestellt werden.“ Das zeige, dass der Fortbestand des Härtefallfonds weiterhin wichtig sei.
Aris forderte zudem eine Aufstockung des Fonds. Bedürftige, die 2023/24 einen Antrag gestellt haben, müssten wegen der knappen Mittel mittlerweile bis zum Herbst 2026 auf ihren Bescheid warten. Die mit dem Fonds beabsichtigte Linderung akuter Notlagen sei so nicht umsetzbar. Auch deshalb sei ein bundesweiter Härtefallfonds wichtig.
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