Sachsen prüft rechtliche Schritte nach vorzeitiger Impfung
Nach Fällen in Sachsen-Anhalt gibt es nun auch in Sachsen einen Landrat, der vorzeitig gegen das Coronavirus geimpft wurde. Das DRK will prüfen, wie es dazu kommen konnte.Die vorzeitige Impfung des erzgebirgischen Landrates, Frank Vogel (CDU), sorgt für Diskussion. Sachsen will nach dem Vorfall rechtliche Konsequenzen prüfen, wie Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD) am Donnerstag nach der Kabinettssitzung in Dresden ankündigte. In Zukunft müsse noch exakter gearbeitet werden, "damit es zu solchen Irritationen nicht kommen kann". Impfdosen sollten auf keinen Fall weggeworfen werden, betonte die Ministerin. Aber auch für restliche Dosen gelte eine Priorisierung. Angefragt würden dann in der Regel Krankenhäuser, nahe gelegene Arztpraxen oder Rettungsdienste. Am Ende eines Tages seien im Schnitt laut Köpping höchstens sechs Impfdosen übrig. Abweichungen von der Priorisierung könne es nur in Einzelfällen geben. Vogel hat nach eigenen Angaben die Erstimpfung bekommen. Die Zweitimpfung stehe noch aus. Er habe einen Anruf bekommen aus dem Impfzentrum, das er Anfang des Jahres besucht hatte, sagte der Landrat dem MDR. Nach reiflichen Überlegungen habe er zugesagt. Er selbst habe nie den Wunsch geäußert, vorzeitig geimpft zu werden. Das Deutsche Rote Kreuz kündigte eine Prüfung des Vorgangs an. In Sachsen-Anhalt war zuvor bekanntgeworden, dass in mehreren Landkreisen Bürgermeister, Stadt- und Landräte oder Polizisten geimpft wurden, obwohl sie nicht zur vulnerablen Gruppe gehören. Derzeit werden ausschließlich Menschen gegen das Coronavirus geimpft, die das 80. Lebensjahr vollendet haben, zudem Bewohner von Pflegeheimen und Mitarbeiter in der Pflege sowie im Rettungsdienst und in medizinischen Einrichtungen mit hohem Ansteckungsrisiko.
Sachsen will an diesem Freitag eine neue Corona-Schutzverordnung beschließen. Geplant ist die Öffnung der Kindertagesstätten und Grundschulen von Montag an (15. Februar). Die Kinder werden in festen Gruppen und Klassen betreut. Zudem soll im Einzelhandel der Abholservice "Click and Collect" ermöglicht werden. Kunden und Kundinnen können dann von zu Hause aus bestellen und die Ware im Laden abholen. Friseure sollen am 1. März öffnen können. Schülerinnen und Schüler an Musikschulen, die sich auf ein Studium vorbereiten, könnten Einzelunterricht erhalten. Grundsätzlich wird der Lockdown auch in Sachsen bis zum 7. März verlängert. Alle Kontaktbeschränkungen bleiben bestehen. Allerdings können in den Landkreisen die Ausgangssperren und der vorgegebene 15-Kilomter-Radius aufgehoben werden, wenn die Inzidenz unter 100 liegt. Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) betonte, der Freistaat wolle "ganz behutsame vorsichtige Schritte" der Öffnung gehen, aber keine falschen Hoffnungen wecken. Wenn die Infektionswerte weiter sinken, sei mehr möglich. Nach Wochen des Stillstands gebe es jetzt ein Hoffnungssignal. Die Öffnung von Kitas und Schulen sei ganz wichtig, aber dennoch keine einfache Entscheidung. Es gebe keinen Grund zur Entwarnung, vor allem nicht mit Blick auf den tschechischen Nachbarn. Dort liegen die Inzidenzwerte zum Teil über 1.000. Sachsen hat dem Land Hilfe angeboten. Laut Robert Koch-Institut lag am Donnerstag der Inzidenzwert in Sachsen bei 75. Angegeben werden damit die Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen. Köpping zufolge gibt es in Sachsen 52 Hinweise auf Mutationen des Coronavirus.
Internet www.coronavirus.sachsen.de
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