Auswege aus dem Pfarrermangel
Synode berät am Nachmittag über Wege zur Behebung des kirchlichen PersonalmangelsAm Nachmittag stellte Synodalpräsidentin Bettina Westfeld der Landessynode einen Präsidiumsantrag vor, der die Einrichtung einer Arbeitsgruppe vorsieht, die nach kurz- und mittelfristigen Lösungen für die vielen Vakanzen in der Landeskirche suchen soll. 2021 konnten 94 von 551 Vollzeitstellen nicht mit Pfarrerinnen oder Pfarrern besetzt werden.
Die Form einer Arbeitsgruppe ermögliche, dass ihr auch Mitglieder aus dem Landeskirchenamt bzw. externe Mitglieder angehören könnten. Dies werde als sinnvoll angesehen, um eine größtmögliche Expertise zu bekommen und die geschäftsführende Unterstützung durch das Landeskirchenamt zu bekommen. Laut Vorschlag des Präsidiums, soll der Arbeitsgruppe je ein/e Vertreter/in aus jedem Ausschuss der Landessynode angehören. Der Antrag wurde einstimmig angenommen.
Zuvor hatte die zuständige Oberlandeskirchenrätin Margrit Klatte von geplanten Maßnahmen zur Behebung des Pfarrermangels berichtet. Demnach sei im Blick auf die Vakanzsituation derzeit geplant, insbesondere über den Prädikanten- und Diakonendienst Möglichkeiten zu einer dann auch hauptamtlichen Entlastung des Pfarrdienstes zu entwickeln, die insbesondere in ländlichen Regionen die Kirchgemeinden entlasten und unterstützen könnten. Desweiteren verwies Klatte beim Thema Nachwuchsgewinnung auf die Potenziale der Kirche wie etwa eine flächendeckende Präsenz, Kontakte zu jungen Menschen in der kirchlichen Jugendarbeit und zahlreiche Ehrenamtliche.
Außerdem wird für die Entwicklung eines Personalentwicklungskonzeptes eine auf drei Jahre befristete Referentenstelle eingerichtet, welche durch die derzeitige Superintendentin Antje Pech (Kirchenbezirk Löbau-Zittau) besetzt werden wird. Diese Arbeit werde durch alle Dezernate im Landeskirchenamt begleitet.
Desweiteren berichtete Klatte, dass auf der Website der Landeskirche inzwischen die aktuell möglichen Zugänge zum Pfarrdienst zusammengestellt wurden. Beispielsweise würde dieser auch über den Masterstudiengang Theologie ermöglicht. Die Frage der Anerkennung von Abschlüssen einzelner freier Hochschulen wird aktuell durch die EKD insgesamt geprüft.
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