Erst müssen Kreuze von der Schulwand, dann darf noch das muslimische Tuch auf den Lehrerinnenkopf. Was das Bundesverfassungsgericht 1995 mit dem Kruzifix-Urteil und vergangene Woche im Kopftuch-Urteil entschieden hat, ist für Christen schwer zu verdauen. Und es scheint der von Pegida beschworenen »Islamisierung des christlichen Abendlandes« eine weitere Tür zu öffnen.
Muslimische Lehrerinnen dürfen nun mit Kopftuch ihre Schüler in Deutschland unterrichten. Einzig wenn der Schulfriede vor Ort gefährdet sei, könne ein Verbot erlassen werden. Das ist leider eine noch ziemlich unkonkrete Aussage für jene, die künftig die Verantwortung für die Regelung tragen: die Schulleitungen.
Die Entscheidung erinnert an den Kirchenleitungsbeschluss zu homosexuellen Partnerschaften in sächsischen Pfarrhäusern. Auch darin wurde die Verantwortung von der höchsten Ebene auf die unterste verlagert, nämlich auf die Kirchgemeinden. Und dort muss seither im Einzelfall um den Frieden und die Einheit der Gemeinde gerungen werden. Wie sich gezeigt hat, bislang mit Erfolg.
Es ist kein schlechtes Modell, wenn jene die Verantwortung tragen, die konkret mit der Situation konfrontiert sind. Sie erleben die Wirklichkeit vor Ort – und die sieht an ostdeutschen Schulen häufig anders aus als an westdeutschen, und in erzgebirgischen Kirchgemeinden anders als in Leipziger.
Christen sollten diese Realitäten anerkennen. Sie dürfen weiterhin auf den Schutz der Religionsfreiheit vertrauen. Und sie dürfen sich im Ernstfall für ein Verbot einsetzen – vom Kopftuch in der Schule wie von homosexuellen Partnerschaften im Pfarrhaus. Doch eine Gefahr für den Frieden geht von beiden nicht aus.
Impressionen vom Elbe-Tauffest
Impressionen vom Elbe-Kirchentag in Pirna
Festtag 100 Jahre Glaube + Heimat
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