Landeskirche lockert Corona-Regeln
Gemeindegesang im Gottesdienst wieder möglich – auch Bläser können solistisch mitwirken – neuer Orientierungsplan der Landeskirche bietet ÜberblickDas Landeskirchenamt in Dresden hat die Corona-Regeln in der Landeskirche gelockert. Das betrifft unter anderen Gemeindegesang und Bläsermusik in Gottesdiensten sowie die Christenlehre und Konfirmandenarbeit. Seit dem Wochenende ist beispielsweise »reduzierter Gemeindegesang« im Gottesdienst mit medizinischer Maske in Gebieten bis zu einer Inzidenz von 200 wieder möglich. Das geht aus dem am 12. März veröffentlichten neuen »Orientierungsplan für das kirchliche Leben unter Corona-Pandemie-Bedingungen« hervor.
Demnach soll erst bei einer Corona-Inzidenz ab 200 die Dauer des Gottesdienstes von 60 auf 45 Minuten verkürzt und nur noch ein Gemeindelied am Schluss gesungen werden. Bis zur Inzidenz von 200 darf im Gottesdienst ein Bläser mit Abstand spielen, unter einer Inzidenz von 50 sogar ein Quartett. Der Orientierungsplan sieht für Christenlehre und Konfirmandenarbeit Möglichkeiten »vergleichbar zu den hygienischen Regelungen des Schulbetriebes« vor. Gremienarbeit wie Kirchenvorstand soll mit Abstand und Mund-Nasen-Schutz unabhängig von der Inzidenz möglich sein. Die Verantwortung für die Entscheidung liege bei den Kirchgemeinden vor Ort, heißt es.
Aus dem neuen Orientierungsplan geht zugleich die Veränderung bei den Hinweisen für die Feier des Heiligen Abendmahls hervor. Bei einer Inzidenz zwischen 50 und 200 soll nun der überarbeitete Vorschlag aus dem Landeskirchenamt zum Tragen kommen, wonach das Abendmahl wieder in beiderlei Gestalt anzubieten ist. Das Papier des Referenten für Gottesdienst und Amtshandlungen im Landeskirchenamt sieht vor, dass die in Wein getauchten Hostien beim Wandelabendmahl stumm und kontaktlos in die offene Hand der Mitfeiernden gereicht werden soll.
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