Die Synode der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens hat angesichts sinkender Mitgliederzahlen eine weitreichende Strukturreform beschlossen. Nach mehrtägigen Beratungen stimmten die Kirchenparlamentarier am Montag in Dresden einem Gesetz zur regionalen Zusammenarbeit mit deutlicher Mehrheit zu. Es schreibt vier mögliche Modelle fest, mit denen Kirchgemeinden in den nächsten Jahren zusammenrücken und Ressourcen bündeln sollen.
Spätestens von 2021 an sollen Synodenpräsident Otto Guse zufolge verbindliche und rechtlich tragfähige neue Zusammenschlüsse entstehen. Mit dem neuen Gesetz werde ein Prozess angestoßen, der einige Zeit in Anspruch nehmen wird, sagte Sachsens Landesbischof Carsten Rentzing. Die »große Zustimmung« der Synode sei ein wichtiges »Signal in die Öffentlichkeit hinein«.
Es liege nun ein Ergebnis vor, »das auf dem Weg der Beteiligung entstanden ist«, sagte Rentzing. Die formale Strukturen müssten aber auch »inhaltlich gefüllt werden«. Die Gemeinden stünden vor einer »großen missionarischen Herausforderung«. Dazu sollen auch explizit missionarische Pfarrstellen eingerichtet werden.
Eine erste Vorlage des Landeskirchenamtes mit einem strafferen Zeitplan für Strukturveränderungen und weniger möglichen Modellen war im Frühjahr 2017 von der Synode nach heftigen Protesten aus den Gemeinden abgelehnt worden. Das Gesetz biete jetzt »eine Fülle von Varianten«, sagte Guse. Es habe »viele Bedenken aus den Kirchgemeinden und der Mitarbeiterschaft« aufgenommen.
Demnach können sich Gemeinden neben der Vereinigung auch unter dem Dach von sogenannten Kirchspielen (keine Obergrenze) oder Schwesterkirchverhältnissen (bis zu sechs Gemeinden) verbinden sowie in Kirchgemeindebünden (bis zu acht Gemeinden). Das Gesetz soll die regionale Zusammenarbeit regeln und die Arbeitsfähigkeit der Kirchgemeinden langfristig sichern. Ihm liegt die Stellenplanung der Landeskirche bis 2040 zugrunde. Demnach soll die Zahl der Pfarrstellen von derzeit mehr als 500 auf 320 abgebaut werden.
Bei sogenannten Schwesterkirchen behalten die Mitglieder eigene Kirchenvorstände, sind gleichberechtigt und rechtlich selbstständig. Sie müssen aber ihre Arbeit und Projekte in einem gemeinsamen Gremium, dem sogenannten Verbundausschuss, abstimmen. Der Kirchgemeindebund bildet wie auch Kirchspiele unter anderem einen gemeinsamen Haushalt und ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts. Im Schwesterkirchverhältnis haben die beteiligten Kirchgemeinden diesen Status.
Auch künftig sollen im ländlichen Raum auf 4000 Gemeindemitglieder und in den großen Städten auf bis zu 6000 Mitglieder jeweils drei Pfarrer kommen. Die sächsische Landeskirche rechnet in den kommenden 20 Jahren mit einem massiven Mitgliederschwund von derzeit knapp 700 000 Kirchenmitgliedern auf 416 000. Die Synode ist das gesetzgebende Organ der sächsischen Landeskirche, zu der 712 Kirchgemeinden gehören.
Auf der Tagung seit Freitag beschloss die Synode zudem, dass die Kirchenbezirke Auerbach und Plauen vereinigt werden. Damit gibt es nun 17 Kirchenbezirke in der sächsischen Landeskirche. Ferner stimmte das Kirchenparlament einer neuen Lese- und Predigtordnung für die Gottesdienste sowie einem Datenschutz-Durchführungsgesetz zu. Die nächste Synodentagung ist vom 16. bis 19. November geplant. Eine Sondersynode im Januar 2019 wird einen neuen Präsidenten des Landeskirchenamtes wählen. Amtsinhaber Johannes Kimme geht in den Ruhestand.
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