Lassen wir mal die Kirche im Dorf oder besser die Kirchen in der Leipziger Innenstadt: Wenn die Gemeinden St.Nikolai und St.Thomas verschwistert werden, dann verliert zwar jede Gemeinde ein Stück Eigenständigkeit, aber keine muss ihr Profil und ihre eigene Ausstrahlung verlieren.
Dafür gibt es verschiedene Beispiele in der Strukturreform, nicht zuletzt die benachbarte, charismatisch geprägte Andreasgemeinde. Auch sie musste in den sauren Apfel beißen und hat sich nur unter Zwang eingefügt in ein Schwesterkirchverhältnis.
Keine Gemeinde kommt bei dieser Strukturreform ungeschoren davon. Das Landeskirchenamt duldet keine Ausnahmen. Und die Zusammenarbeit darf oder besser muss auch als Chance begriffen werden in einer insgesamt schrumpfenden Landeskirche.
Gleichzeitig hatte die Landessynode als Gesetzgeberin im Herbst 2018 »Flexibilität bei der Umsetzung des Kirchgemeindestrukturgesetzes« beschlossen. Da ist von lokalen Besonderheiten die Rede, von tragfähigen Strukturen über mindestens zehn Jahre auch unterhalb der Grenzen von 6000 Gemeindegliedern in der Großstadt und von einer Perspektivplanung innerhalb der Struktur- und Stellenplanung des Kirchenbezirks. Die Voraussetzungen für eine »begründete Ausnahme« sind in Leipzig gegeben, da waren sich die beiden Gemeinden mit dem Kirchenbezirk einig.
Man darf sich fragen, ob das Kirchengesetz immer bis ins Letzte ausbuchstabiert werden muss. Kann nicht auch der Beschluss und der Geist des Gesetzgebers nach Flexibilität berücksichtigt werden? Es wäre auch der Geist des Friedens und des Vertrauens in die Entscheidungen von Gemeinde und Kirchenbezirk.
Impressionen vom Elbe-Tauffest
Impressionen vom Elbe-Kirchentag in Pirna
Festtag 100 Jahre Glaube + Heimat
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