Vor dem Hintergrund des Erstarkens der AfD hat das katholische Bistum Dresden-Meißen seine Wahlordnung geändert, um Rechtsextremisten von Ortskirchen- und Pfarreiräten fernzuhalten. Zu den Gründen für einen Ausschluss aus den Gremien gehörten Kandidaturen für oder die Übernahme von Ämtern in Parteien, die extremistische Haltungen oder Positionen vertreten, teilte die Diözese am Montag in Dresden mit.
Auch Personen, deren Mitgliedschaft in derartigen Parteien öffentlich wahrnehmbar ist, könnten von der Mitarbeit in pastoralen Gremien ausgeschlossen werden. Gleiches gelte für öffentlich wahrnehmbare extremistische Äußerungen, hieß es.
Bischof Heinrich Timmerevers habe in der veränderten Wahl- und Gremienordnung vom 4. Juli die Anliegen der Erklärung der katholischen Deutschen Bischofskonferenz „Völkischer Nationalismus und Christentum sind unvereinbar“ verankert. In der Diözese Dresden-Meißen kann nun „kirchenfeindliche Betätigung, die objektiv geeignet ist, die Glaubwürdigkeit der Kirche zu beeinträchtigen“, zum Ausschluss aus kirchlichen Gremien führen.
Damit werde jegliche Form von Extremismus abgelehnt, hieß es weiter. Die Änderungen seien mit Blick auf die geplanten Ortskirchenratswahlen am 9./10. beziehungsweise 16./17. November vorgenommen worden.
Die Erklärung der Deutschen Bischofskonferenz kritisiert, die AfD „changiert zwischen einem echten Rechtsextremismus und einem Rechtspopulismus“. In der überarbeiteten Wahlordnung des Bistums Dresden-Meißen wird die Partei nicht ausdrücklich genannt.
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