Mit neun Gegenstimmen hat die Landessynode am späten Nachmittag eine Anhebung des Bemessungssatzes für Dienstbezüge von Pfarrern und Kirchenbeamten beschlossen. Der gemeinsame Antrag des Rechts- und Finanzausschuss wurde in der intensiven Debatte unter anderem damit begründet, dass gute Gehälter im Blick auf die Nachwuchsgewinnung notwendig seien. Allerdings kam in der leidenschaftlichen Kontroverse auch die Problematik der Ungleichheit der Gehälter von Pfarrern, Gemeindepädagogen und Kirchenmusikern wie auch die Ungleichheit der Gehälter zwischen kirchlichen und staatlichen Lehrkräften im Religionsunterricht zur Sprache.
Der Bemessungssatz für die Pfarrergehälter in der sächsischen Landeskirche wurde von 95 % auf 100 % der Landesbesoldung von Beamtenangehoben. Die Gehälter von Pfarrerinnen und Pfarrern sowie von Kirchenbeamten sind kirchengesetzlich geregelt und liegen damit in der Verantwortung der Landessynode. Oberlandeskirchenrätin Dr. Bürger teilte auf Nachfrage mit, dass die Angleichung der Gehälter für Erzieherinnen und Erzieher durch die Arbeitsrechtliche Kommission bereits beschlossen worden sei und in Kürze im Amtsblatt veröffentlicht werde. Einige Synodale forderten die Arbeitsrechtliche Kommission und hier insbesondere die Arbeitgeberseite auf, die Gehälter der anderen Berufsgruppen der kirchlichen Dienste noch einmal im Vergleich zu den Berufsgruppen außerhalb der Kirche zu überprüfen.
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