Landeskirche bittet Missbrauchsopfer um Entschuldigung
Nach Bekanntwerden mehrerer Fälle sexuellen Missbrauchs in einer sächsischen Kirchgemeinde hat sich die Landeskirche für mangelnde Sensibilität entschuldigt. Ermittlungen gegen den mutmaßlichen Täter wurden eingestellt: Die Taten sind verjährt.Die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens bedauert ihren Umgang mit drei Fällen sexuellen Missbrauchs in einer erzgebirgischen Gemeinde in den 90er Jahren. "Wir haben an diesem Fall gelernt, dass eine Aufarbeitung vor Ort nicht ausreicht, sondern dies Aufgabe auch der Landeskirche ist", teilte das Landeskirchenamt in Dresden dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Montag auf Anfrage mit. Im Umgang mit den Betroffenen habe der Landeskirche die notwendige Sensibilität gefehlt: "Dafür entschuldigen wir uns bei den Betroffenen."
Am Freitag hatte die Landeskirche mitgeteilt, ein ehrenamtlicher Kantor der Kirchgemeinde Pobershau im Erzgebirge habe sich in den 90er Jahren drei Mädchen im Alter zwischen 11 und 15 Jahren "sexuell genähert". Zur Aufarbeitung werde man eine Kommission bilden, hieß es. Gegenüber dem epd erklärte das Amt am Montag: "Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass es weitere Betroffene gibt." Die Fälle waren demnach im Mai 2019 in der Gemeinde öffentlich gemacht geworden.
Am Sonnabend veröffentlichte der "Spiegel" einen Artikel zum Geschehen. Zwischen dem Zeitpunkt der Veröffentlichung und der Pressemitteilung der Landeskirche bestehe ein Zusammenhang, räumte das Landeskirchenamt ein. Laut "Spiegel" wusste der Vater eines der Mädchen bereits seit 1999 von dem Missbrauch und stellte den Kantor zur Rede. Ende 2018 zog er den Pobershauer Pfarrer Burkhard Wagner ins Vertrauen, der den Kantor im Mai 2019 suspendierte.
Im Jahresverlauf erstatteten die drei betroffenen Frauen Anzeige gegen den Kantor. Wie eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Chemnitz auf epd-Anfrage sagte, gaben die drei Frauen an, die sexuellen Übergriffe hätten sich von 1995 bis 1999 ereignet. Bei seiner Vernehmung habe der Kantor die "sexuellen Näherungen teilweise eingeräumt", sagte die Sprecherin. Da die Taten spätestens 2012 verjährt seien, sei das Verfahren jedoch am 12. Mai 2020 eingestellt worden.
Die Landeskirche räumte Versäumnisse bei der Aufarbeitung ein. Solche Prozesse "müssen künftig unverzüglich von einem externen und professionellen Team geleitet werden", erklärte das Landeskirchenamt dem epd: "Dafür übernimmt die Landeskirche die Verantwortung."
Die angekündigte Kommission zur Aufarbeitung werde "unverzüglich gebildet" und "ihre Arbeit so schnell wie möglich aufnehmen", hieß es weiter. Wer genau dem Gremium angehören werde, werde mitgeteilt, sobald die Mitglieder zugesagt hätten. Die genauen Aufgaben des Gremiums seien zu klären, sobald es zusammentrete.
Zu möglichen Entschädigungszahlungen an die Missbrauchsopfer erklärte die Landeskirche, deren Gewährung sei seit Juni möglich. Hierüber werde eine weitere Kommission zu befinden haben.
Mehr dazu in der nächsten Ausgabe des SONNTAG.
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