Landessynode diskutiert neues Diakoniegesetz
Verhältnis von Kirche und Diakonie in Sachsen soll neu geregelt werdenBevor Christoph Apitz den Entwurf des neuen Diakoniegesetzes der Landessynode in seiner ersten Lesung vorstellte, ging er als Vorsitzender des nichtständigen Synodenausschusses »Kirche und Diakonie« auf die Entwicklungen ein, die maßgeblich zum neuen Gesetzentwurf führten. Apitz begann mit dem Hinweis auf eine Veröffentlichung im Sonntag im März 2016, welche »Wellen geschlagen hat«. Die Artikel hatten erstmals die gegründete und umstrittene Diakoniestiftung einer größeren Öffentlichkeit vorgestellt. Daraufhin wurde in der Landessynode ein ad hoc-Ausschuss »Kirche und Diakonie« gegründet, später auch eine Steuerungsgruppe im Diakonischen Werk eingerichtet. Gemeinsam wurde eine Zielstellung erarbeitet, um das Verhältnis von Kirche und Diakonie zu überprüfen und auf eine neue Basis zu stellen. Im Herbst 2018 wurden der Synode die Zielstellungen für ein neues Diakoniegesetz vorgelegt.
Im aktuellen Gesetzentwurf sind die wichtigsten Veränderungen, dass die Kirchenbezirke im Landesverband der Diakonie Mitglied werden, also Kirche und Diakonie in verschiedenen Ebenen neu verschränkt werden. Außerdem soll der Landesverband Diakonie unabhängiger vom Landeskirchenamt werden: Das Diakonische Amt in Radebeul mit vielen Fachreferenten soll keine Dienststelle des Landeskirchenamtes mehr sein, sondern selbständige Geschäftsstelle des eigenständig organisierten Vereins.
In der Aussprache zum Gesetz war vor allem eine Passage des Entwurfs umstritten: Soll der Diakonie-Direktor geborenes, also automatisch Mitglied der Kirchenleitung sein? Leipzigs Superintendent Martin Henker war für ein »ist« in dieser Frage. Auch Synodenpräsident Otto Guse hieß den Antrag für ein geborenes Mitglied in der Kirchenleitung gut. Doch er merkte an, dass eine dadurch notwendige Verfassungsänderung sehr weitsichtig betrachtet werden solle und deshalb nicht nebenbei beschlossen werden möge. Denn die Veränderung der Kirchenleitung habe viele Facetten und müsse gesondert diskutiert werden.
Am Ende stimmten die Synodalen in erster Lesung dafür, dass der Diakonie-Chef ein geborenes Mitglied der Kirchenleitung »ist«, laut Gesetz. Sollte am Sonntag in zweiter Lesung der Gesetzentwurf so beschlossen werden, müsste sich die Landessynode im Herbst mit einer Verfassungsänderung beschäftigen.
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