
Sachsens Kirchgemeinden müssen sich auf schärfere Regeln zur Eindämmung der Corona-Pandemie einstellen. Die Hygienekonzepte von Kirchen und Religionsgemeinschaften seien künftig "an die Infektionslage anzupassen", sagte Sachsens Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD) am Dienstag bei der Vorstellung der neuen Corona-Schutzverordnung in Dresden.
Dies könne etwa bedeuten, dass auf gemeinsames Singen verzichtet werden müsse, erklärte Köpping. Zudem gelte außer im öffentlichen Nahverkehr und im Groß- und Einzelhandel künftig auch in Kirchen und bei der Religionsausübung die Pflicht, einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Die neue Verordnung soll demnach am Donnerstag in Kraft treten und bis einschließlich 14. Februar gelten.
Laut Köpping ist darin auch eine Verpflichtung für Arbeitgeber vorgesehen, ihren Beschäftigten Homeoffice anzubieten, wenn "keine zwingenden Gründe" dagegensprechen. Zudem wird landesweit ein Alkoholverbot in Innenstädten und an anderen öffentlichen Orten eingeführt, die die Landkreise und kreisfreien Städte definieren sollen. Beschäftigte in Alten- und Pflegeeinrichtungen sollen künftig drei- statt wie bisher zweimal pro Woche auf das Virus getestet werden. Dies gelte jedoch erst ab Ende nächster Woche, erklärte Köpping.
Die Zahl der positiv auf das Virus Getesteten hat sich in Sachsen demnach von Montag auf Dienstag um 384 erhöht. Damit sei die Sieben-Tages-Inzidenz leicht gesunken, dies gehe aber "sehr langsam", sagte Köpping. Es seien 74 weitere Todesfälle gemeldet worden. 2.144 Corona-Patienten lägen in einem sächsischen Krankenhaus.
CDU-Bundestagsabgeordneter Alexander Krauß hat den sächsischen Sonderweg zur Durchführung von Gottesdiensten begrüßt. Anders als am vergangenen Dienstag in der Runde der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten besprochen, müssen Gottesdienste in Sachsen nicht im Vorfeld bei den Ordnungsämtern angezeigt werden. Das geht aus der Corona-Schutzverordnung hervor, die das sächsische Kabinett am Dienstag beschloss und die ab Donnerstag gilt. "Damit erspart der Freistaat Sachsen den Kirchgemeinden viel Bürokratie", sagte Krauß. Der sächsische Sonderweg sei sinnvoll. Neu ist, dass in den Hygienekonzepten der Kirchgemeinden "verbindliche Vorgaben zum Verzicht auf gemeinschaftlichen Gesang" aufzunehmen sind. In Kirchen muss zudem künftig eine medizinische Maske getragen werden.
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