In Sachsen gilt künftig für Windräder eine Abstandsregel von 1.000 Metern zu Wohnhäusern. Der sächsische Landtag stimmte am Mittwoch in Dresden einer Novellierung der sächsischen Bauordnung zu, die diesen Abstand bei einer Bebauung ab fünf Wohneinheiten – bei Mehrfamilienhäusern etwa – festsetzt. Den Antrag der Linksfraktion, die 1.000-Meter-Abstandsregel aus dem Gesetz komplett zu streichen, lehnte das Parlament ab. Das sächsische Kabinett hatte der Novellierung im Januar nach langwieriger Diskussion in der schwarz-grün-roten Koalition zugestimmt.
Kritiker befürchten, dass mit der neuen Regelung zu den Windrädern viele geeignete Flächen nicht mehr genutzt werden können und dürfen. Der Bund will die Mindestabstände in den Bundesländern so rasch wie möglich abschaffen, um den Anteil der Windenergie schneller zu erhöhen.
Der Mindestabstand war 2019 im sächsischen Koalitionsvertrag festgeschrieben worden. Die Novellierung sieht auch eine Öffnungsklausel vor. Der Abstand von 1.000 Metern kann demnach in begründeten Einzelfällen unterschritten werden, wenn ein Beschluss der örtlichen Behörden vorliegt.
In der Bauordnung werden zudem der Artenschutz geregelt, zum Beispiel der Schutz von Vögeln und Fledermäusen, sowie Regelungen zur Barrierefreiheit behandelt.
Die Klimabewegung „Fridays for Future“ in Dresden kritisierte das sächsische Vorgehen als „massiven Einschränkung des Ausbaus der erneuerbaren Energien“. Die 1.000-Meter-Abstandsregel sei „schlichtweg absurd“. Schon jetzt sei Sachsen beim Thema Windenergie meilenweit entfernt von klimapolitisch sinnvollen und notwendigen Ansätzen.
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