In der Reihe Bürgerrecht.Akademie der Volkshochschule Leipzig informieren in der kommenden Woche zwei Veranstaltungen über das Grundrecht auf Religionsfreiheit und den Religionsunterricht an Schulen. Im Mittelpunkt stehe die Betrachtung von Artikel 7 des Grundgesetzes, teilte die Volkshochschule am Donnerstag in Leipzig mit. In den Absätzen 1 und 3 regelt der Artikel unter anderem, dass das Schulwesen unter der Aufsicht des Staates steht und der Religionsunterricht zu den ordentlichen Schulfächern zählt.
Ergänzt werden die rechtlichen Grundlagen in den beiden Veranstaltungen am Montag und Mittwoch durch einen Praxistest anhand der Frage, wie Religionsunterricht heute ausgestaltet sein sollte, erklärte die Volkshochschule weiter. Als Referenten werden demnach Ahmed Ali vom Zentrum für europäische und orientalische Kultur, der Dekan der Theologischen Fakultät der Universität Leipzig, Andreas Schüle, sowie Frank Lütze vom Institut für Religionspädagogik erwartet.
Information:
Die erste Veranstaltung findet am Montag (20. Januar) von 18.30 bis 20.30 in der Löhrstr. 3–7 in 04105 Leipzig statt, der zweite Termin am Mittwoch (22. Januar) zur selben Zeit am Martin-Luther-Ring 3 in 04109 Leipzig.
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