Gottesdienste sollen für alle zugänglich bleiben
Trotz schärferer Corona-Regeln in Sachsen soll bei Gottesdiensten keine 3G- oder 2G-Regel zur Anwendung kommen – Kirchenmusik eingeschränkt
Trotz schärferer Corona-Maßnahmen sollen an Gottesdiensten in der Landeskirche Sachsens auch weiterhin alle Menschen teilnehmen können. »Der Gottesdienst muss für alle Menschen zugänglich bleiben«, fordert die Landeskirche auf ihrer Internetseite im Bereich der einzelnen Regelungen für kirchliche Veranstaltungen. »Daher gelten im Gottesdienst auch die AHA-Regeln und Kontaktnachverfolgung«, heißt es weiter. Am Freitag hatte das Landeskirchenamt bekräftigt, dass 3G- und 2G-Regelungen für Gottesdienste weiterhin »nicht geeignet« seien. Am gleichen Tag hatte die sächsische Staatsregierung eine strengere Corona-Schutzverordnung beschlossen. So gilt seit 8. November die 2G-Regel in Innenräumen und bei Großveranstaltungen. Damit können nur noch Geimpfte und Genesene etwa in Restaurants und Theater gehen. Für Kirchen, Parlamente und Weihnachtsmärkte gelten Sonderregelungen.
Die Landeskirche hat ihren Orientierungsplan mit Corona-Regelungen für kirchliche Veranstaltungen angepasst. Bei den Regeln der derzeit geltenden Vorwarnstufe und der demnächst erwarteten Überlastungsstufe wird in Gottesdiensten besonders die Kirchenmusik eingeschränkt, etwa beim Gemeindegesang und durch 3G+-Regelungen bei Chören und Bläsern. Andere Formate wie Konzerte oder Proben seien mit 3G- oder 2G-Regelungen weiterhin möglich. In der Überlastungsstufe sei der Zugang zum Gottesdienst nur noch mit FFP2-Maske möglich, heißt es.
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